Elektronische Gesundheitskarte: Metke fordert Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, forderte angesichts der Sicherheitslücke bei der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sofortige Überprüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Metke sagte am Montag auf der Vertreterversammlung der KBV in Kiel: „Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll in einem Eilverfahren gebeten werden zu prüfen, ob die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte unter den gegebenen Umständen überhaupt vertretbar ist.“ In einem Schreiben an die Delegierten der Vertreterversammlung äußerte der KVBW-Chef, dass die aktuelle Sicherheitslücke den Vorstand in seiner grundsätzlichen Ablehnung der eGK bestätigt habe. „Wir halten es für ein absolutes und inakzeptables Unding, dass bereits zu Beginn der Einführung eine Sicherheitslücke entdeckt wurde, nachdem den Ärzten von der Politik, der Industrie und den Datenschützern immer wieder signalisiert wird, dass E-Card und Terminals absolut sicher seien.“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen zu den Sicherheitsbedenken Stellung bezogen. In dem Schreiben bestätigt das BSI ein bestehendes Restrisiko. Gleichzeitig sichert das BSI der von der Selbstverwaltung ins Leben gerufenen Steuerungsgruppe zur Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zum Ausschluss des „Restrisikos“ seine Unterstützung zu.
Immerhin konnte Metke für Baden-Württemberg vorerst Entwarnung geben. „Wir sind von der Sicherheitslücke mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen, da diese nur eine spezielle Anwendung betrifft, die in Baden-Württemberg aber nicht vorhanden ist.“ Er betonte auch, dass Patientendaten davon nicht betroffen seien. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung stellte der KVBW-Vorsitzende klar: „Die aktuelle Karte, wie sie nun eingeführt wird, wird keine Funktionen umfassen, die nicht auch mit der bisherigen Krankenversichertenkarte abgedeckt sind. Wir werden uns aber mit aller Entschiedenheit gegen mögliche künftige Bestrebungen wenden, die eine Online-Anbindung, insbesondere eine zentrale Speicherung von Patientendaten durch die Karte vorsehen.“
Metke weiter: „Verantwortlich für die Irritationen sind alleine der Gesetzgeber und das Bundesministerium für Gesundheit, weil es die Krankenkassen und KVen gegen deren expliziten Willen gezwungen hat, die Versicherten trotz offensichtlich unausgereifter Technologie mit neuen Karten auszustatten. Die neue elektronische Gesundheitskarte ist ausschließlich mit Lesegeräten der nächsten Generation zu lesen, die in Großteilen der Praxen eigens dafür angeschafft werden müssen. Wir halten uns nicht für innovationsfeindlich, aber wir wehren uns, für eine Technologie, die noch in den Kinderschuhen steckt, die Sicherheit unserer Patientendaten aufs Spiel zu setzen und anschließend auch noch die Köpfe dafür hinzuhalten. Ärzte und Patienten sind keine Versuchsaffen der IT-Technologie.“
Bis zur Klärung empfiehlt die KVBW ihren Mitgliedern, die bis zum 30. September gewährte Förderung der Krankenkassen auf die Anschaffung von Lesegeräten weiterhin in Anspruch zu nehmen, die Geräte jedoch nicht online zu schalten.