Dickes Lob verdient: Ärzte verordnen wirtschaftlich

Die Zahl der Regresse aus den sogenannten Richtgrößenprüfungen in Baden-Württemberg ist weiter rückläufig.

KVBW-Vorstand Dr. Norbert Metke stellte bei der Präsentation der Ergebnisse am Montag in Stuttgart fest: ”Es ist mehr als erfreulich und politisch lobenswert, dass die Ende 2011 verschickten Regressbescheide für 2009 gegenüber dem Vorjahr sowohl in Zahl als auch im Betrag zurückgegangen sind. Dies ist ein messbares Zeichen dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit der Verordnung von Arzneimitteln umgehen.“

Richtgrößen sind eine Art von Budget, welches die Ärzte für jedes Quartal für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln bekommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei einer deutlichen Überschreitung dieser Mengenbegrenzung eine arztbezogene Prüfung durchgeführt wird, die so genannte Richtgrößenprüfung. Dabei wird der Arzt aufgefordert, seine Überschreitung zu begründen. Für die Durchführung der Prüfung der Überschreitung des Budgets und die Bewertung der Begründungen des Vertragsarztes ist eine unabhängige, gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen getragene Prüfungsstelle zuständig. Erkennt die Prüfungsstelle die vom Arzt genannten Gründe nicht an, kann er haftbar gemacht und in Regress genommen werden.

So sind für das Jahr 2009 im Bereich der Arzneimittel 139 Regresse im Gesamtwert von 3,8 Millionen Euro ausgesprochen worden. Zwei Jahre zuvor waren es noch 247 Ärzte, die für insgesamt 6,3 Millionen Euro zur Kasse gebeten wurden. Im Bereich der Heilmittel (z.B. Massage, Krankengymnastik, manuelle Therapie) erhielten 2009 49 Vertragsärzte Regressbescheide mit einem Gesamtwert von ca. 500.000 Euro. 2007 war die Anzahl der betroffenen Ärzte zwar nahezu konstant, jedoch das Volumen der Heilmittelregresse mit insgesamt 575.000 Euro deutlich höher.

Für Metke bleibt das Thema Regresse eines der zentralen Themen der gesundheitspolitischen Diskussion: „Die Angst vor teilweise Existenz vernichtenden Regressen belastet den Arzt im Praxisalltag und schränkt sein Leistungspotential ein bis hin zur daraus resultierenden Folge der Unterversorgung. Für den ärztlichen Nachwuchs ist die Regressangst eine ernstzunehmende Hürde, die ihn von der Niederlassung abhält.“

Metke weiter: „Gleichzeitig sehen wir in Einsparungen im Verordnungsbereich sehr wohl ein Potential für die Krankenkassen, zukünftig zusätzliche Mittel für Versorgungsengpässe zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel muss es daher sein, gemeinsam mit den Vertragspartnern Krankenkassen den Patienten eine wirtschaftlich optimierte Arznei- und Heilmitteltherapie anzubieten und durch gemeinsame Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen die Regressangst bei Ärzten zu reduzieren. Hier sind wir auf einem guten Weg. Auch das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung hat wichtige Verbesserungen mit sich gebracht. Zukünftig gilt bei erstmaliger Auffälligkeit der Grundsatz "Beratung vor Regress", Regresse sind dann erst für den Zeitraum nach der Beratung zulässig und für die ersten beiden Jahre insgesamt auf 25.000 Euro begrenzt.“

Metke abschließend: „Wir sind zuversichtlich, dass Krankenkassen und Ärzte auch weiterhin gemeinsam in der Lage sind, den Patienten in Baden-Württemberg eine Versorgung zu garantieren, die "praktisch, quadratisch, gut" sein wird.“