KVBW zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Versorgung orientiert sich künftig an den Einnahmen der Krankenkassen und nicht mehr am Bedarf der Patienten.“

Man wollte es nicht hören

Mit dem Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat den finanziellen Rahmen für die ambulante Versorgung neu definiert. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) warnt vor gravierenden Honorareinbußen in den Praxen und damit spürbaren Auswirkungen auf Behandlungsangebote, Terminverfügbarkeit und die Sicherstellung der Versorgung.

Aus Sicht des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat der Gesetzgeber nun festgelegt, wie er künftig den Rahmen für die medizinische Versorgung gestalten möchte. Vorstandschef Dr. Karsten Braun: „Mit diesem Gesetz setzt der Gesetzgeber ein klares Signal: Künftig sollen sich Umfang und Entwicklung der Versorgung nicht mehr am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren, sondern an den finanziellen Möglichkeiten der Krankenkassen. Wir haben diese Botschaft verstanden und müssen sie akzeptieren, wenngleich dies aus ärztlicher Sicht nicht den Vorstellungen guter und patientengerechter Versorgung entspricht.“ 

Braun weiter: „Das gilt dann natürlich auch für unsere Praxen. Wir müssen daher damit rechnen, dass auch die Praxen ihr Behandlungsangebot an diese Finanzierung anpassen. Wir weisen darauf hin, dass künftig nahezu alle Leistungen einer Budgetierung unterliegen und für die nächsten Jahre in Preis und Menge beschränkt sind. Die Folge könnte darin bestehen, dass die Praxen ihr Leistungsangebot anpassen. Das wird sich zwangsläufig auf Behandlungen, Termine und damit auf die Versorgung insgesamt auswirken. Das wird alle Fachgruppen betreffen. Es straft leider ausgerechnet diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten, die in der Vergangenheit den Aufforderungen der Politik nachgekommen sind und Versicherten schnellen Zugang zu politisch erwünschten Leistungen gewährt haben. Wir bedauern ausdrücklich, dass die Politik diese Konsequenzen nicht ehrlich gegenüber der Bevölkerung kommuniziert hat, sondern immer suggeriert hat, dass für die Patienten alles so bleibt wie es ist. Das ist aber keineswegs der Fall. Der Effekt wird weitere Politikverdrossenheit sein, nicht nur bei Ärzten und Psychotherapeuten, sondern bei Patienten und Wählern.“ 

Viele Gespräche mit Abgeordneten im Vorfeld 

Seine Kollegin Dr. Doris Reinhardt verweist auf die Gespräche, die mit den politischen Verantwortlichen geführt wurden: „Niemand kann später sagen, er sei auf diese Folgen nicht hingewiesen worden. Wir haben im Vorfeld viele Gespräche mit Abgeordneten geführt und auf die Konsequenzen auch für die Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass der Druck in der ambulanten Versorgung nicht oder bei Weitem nicht so wahrgenommen wird, wie bei den Kliniken oder Apotheken.“ Reinhardt weiter: „Da hilft dann auch kein Verweis auf den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, da wir unseren Auftrag unter den Rahmenbedingungen wahrnehmen, die von der Politik gesetzt sind. Ebenso ist auch der Bereitschaftsdienst kein Ersatz für Einschränkungen in der Regelversorgung.“

Dr. Karsten Braun weist darauf hin, dass sich aus dem Gesetz weitere Konsequenzen ergeben: „Wenn die Praxen unserer KV-Mitglieder Honorarverluste erleiden, reduzieren sich auch die Verwaltungskosten, mit denen die KVBW umfangreiche und vom Gesetzgeber definierte Aufgaben erfüllt. Wesentliche Maßnahmen der KVBW im Rahmen der Sicherstellung im Land werden letztlich in großen Teilen von den Ärzten und Psychotherapeuten selbst aus dem Verwaltungshaushalt der KVBW bezahlt. Dazu gehören die Niederlassungsförderung in Gebieten mit prekärer Versorgung, die Förderung der Weiterbildung oder auch die Strukturen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die erste KV hat bereits angekündigt, künftig keine Niederlassungsförderung mehr zu gewähren. Die KVBW wird sich daher auch darüber Gedanken machen müssen, welche Angebote sie künftig noch zur Verfügung stellen kann und ob sie jungen Kolleginnen und Kollegen unter den so geschaffenen Rahmenbedingungen tatsächlich noch die Niederlassung nahelegen kann.“

Die Vorstände abschließend: Aus unserer Sicht macht die Politik den Fehler, ausgerechnet das effiziente und leistungsstarke ambulante System finanziell zu beschränken. Wir befürchten, dass die Praxisinhaber mit ihrem Praxisteam darauf reagieren müssen, ebenso erwarten wir, dass Investitionen verschoben und Praxisgründungen und -übernahmen abgesagt werden. Aber auch darauf haben wir im Vorfeld hingewiesen.“