Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Krankenkassen bedeutet zwangsläufig auch einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen

GKV-Stabilisierungsgesetz verschlechtert Versorgung von Kassenpatienten im Land

Auf die zu erwartenden gravierenden Änderungen für die ambulante Patienten­versorgung in Baden-Württemberg durch den Entwurf des GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetzes macht die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) aufmerksam. Der Gesetzentwurf setzt die Mehrzahl der zuvor von der Finanzkommission Gesundheit empfohlenen Spar­maß­nahmen für das deutsche Gesundheitswesen um.

Honorarverluste erwartet

Für Baden-Württemberg haben diese Sparmaßnahmen zur Folge, dass künftig 120 Mio. Euro weniger für die Vergütung von ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungen den Praxen und MVZ zur Verfügung stehen. Bezogen auf die Gesamt­zahl von rund 13.000 Einrichtungen ergibt dies einen prognostizierten Honorarverlust von durchschnittlich 8.800 Euro je Einrichtung im Jahr. Dieser betrifft Psycho­thera­peuten, Hausärzte und verschiedene Gebietsfachärzte und die dort beschäftigten Praxisteams unterschiedlich stark, für einzelne Fachgruppen sind es bis zu 11,2 Prozent weniger als bisher. „Abgesehen von der ohnehin schon ungleichen Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen wie Kranken­häusern, ambulantem Sektor, Heil- und Hilfsmittelerbringern oder Pharmaindustrie entsteht so auch innerhalb der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft eine weitere, ungleiche Lastenverteilung, ganz anders als es vom Bundesministerium für Gesundheit dargestellt wird. Dies schwächt die Akzeptanz von Sparmaßnahmen genauso, wie wenn sich der Bund seiner Verantwortung für die Übernahme der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern entzieht“, so Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW.

Auswirkungen auf Patientenversorgung

Dazu kommen noch erheblich weitergehende Beschränkungen hinsichtlich künftiger Preis- und Mengenentwicklungen für alle Leistungen der ambulanten Gesundheits­versorgung, die für die Jahre 2027 bis 2029 auf die Grundlohnsummenentwicklung minus ein Prozent beschränkt werden. „Bei realistischer Betrachtung von wahrschein­licher Entwicklung der Grund­lohn­summe, noch möglichen Steigerungen unserer Vergütungen, erwartbaren Preissteigerungen und Inflationsraten ist auch dadurch mit einem weiteren, deutlichen Minus für den ambulanten Bereich zu rechnen. Das wird leider nicht alles folgenlos für die Patientenversorgung sein, wenn die finanzierten Leistungen angepasst werden“, stellt Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorsitzende der KVBW, fest. Die Ehrlichkeit der Politik, dass eine künftig einnahmen­orientierte Ausgabenpolitik der Krankenkassen eben auch zwangsläufig ein einnahmen­orientiertes Versorgungsangebot der Praxen bedeutet, stünde nach Auffassung beider Vorstände der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen gut zu Gesicht.

Obwohl die baden-württembergischen Praxen schon bisher durch Budgetierung – also erbrachte, aber unbezahlte Leistungen im Wert von rund 250 Mio. Euro jährlich – einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen geleistet haben, erwartet man nun ein weiteres Mehr an Leistungen von Ihnen zu noch stärker budgetierten Bedingungen von weniger bereitgestelltem Geld. Gleichzeitig werden mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung weitere zusätzliche Leistungs­angebote wie ein 24/7-Fahrdienst vom vertragsärztlichen Bereich erwartet. Braun dazu: „Das passt alles nicht mehr zusammen! Wir bedauern, dass auch diese Regierung das enorme Potential, das in einer finanziellen Stärkung des ambulanten Sektors gesteckt hätte, nicht erkannt hat.“ 

Durch die jetzt angekündigte Abschaffung der extrabudgetären Vergütung der durch Terminvermittlung der Terminservicestelle (TSS) an Praxen vermittelten Patienten rechnet Reinhardt mit einer Verschlechterung der Terminsituation: „Welchen Grund hat denn künftig eine Praxis noch, unserer TSS Termine zu melden, wenn der finanzielle Minimalanreiz wegfällt, diese Leistung wenigstens zu 100 Prozent bezahlt zu bekommen? Jeder so angenommene Fall mindert dann nur das Honorar der Praxis.“ 

Die KVBW hat ihre Mitglieder heute in einer Schnellinformation eindringlich auf die künftige betriebswirtschaftliche Situation aufmerksam gemacht, um diesen entsprechende Anpassungen ihrer Praxisstrukturen und -organisation zu ermöglichen.