Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun, übt scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. „Das Vorgehen der Bundesregierung ist an Absurdität nicht zu überbieten“, so der KVBW-Chef.
Nach Auffassung der KVBW ist der Gesetzesentwurf weder finanzpolitisch konsistent noch gesundheitspolitisch verantwortungsvoll. „Um den berechtigten Forderungen nachzukommen, stellt der Staat nun alibiartig 250 Millionen Euro bereit, um einen Teil der Kosten für Grundsicherungsempfänger aus Steuermitteln zu übernehmen. Die Kosten, die die Solidargemeinschaft der Versicherten für diese Gruppe mitzutragen hat, sind hingegen viele Milliarden mehr. Der Gipfel ist jedoch: Mit Verweis auf die notwendige Haushaltskonsolidierung des Bundes wird ab dem Jahr 2027 eine Reduktion des Bundeszuschusses zur GKV um zwei Milliarden Euro beschlossen und damit die angespannte Finanzlage der Krankenkassen noch mehr geschwächt. Das ist keine strukturelle Lösung, sondern politische Augenwischerei“, kritisiert Braun.
Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, ergänzt: „Der Bund entzieht sich damit erneut seiner Finanzierungsverantwortung und verschiebt die Lasten systematisch in die Beitragsgemeinschaft der GKV-Versicherten und insbesondere zu Lasten der ambulanten und stationären Leistungserbringer. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen ist so nicht erreichbar.“
Als weiteren Kritikpunkt nennen die Vorstände den fehlenden politischen Mut, auch von den Versicherten mehr Eigenverantwortung und einen angemessenen Beitrag zur Stabilisierung des Systems einzufordern. Angesichts einer älter und kränker werdenden Bevölkerung sowie des medizinischen Fortschritts steigen die Kosten unweigerlich. „Die Politik scheut weiterhin jede offene Debatte darüber, den Patientinnen und Patienten maßvoll mehr verbindliche Steuerung, ein klar definiertes Leistungsangebot und finanzielle Eigenverantwortung zuzumuten“, so die Vorstände. „Stattdessen werden wieder nur Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer über jedes vertretbare Maß hinaus in die Pflicht genommen – durch noch mehr Vergütungsdeckel, Abschläge und eine strikt einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Gleichzeitig erteilt man uneingeschränkte Leistungsversprechen und straft die, die versorgen mit gesetzlich legitimierter Zechprellerei.“
Ambulante Versorgung in Baden-Württemberg gefährdet
Diese einseitige Belastung gefährde bereits kurzfristig die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg, insbesondere in ländlichen Regionen und in ohnehin unter Druck stehenden Fachgebieten. Praxen würden mit ständig steigenden Kosten, wachsender Bürokratie und gleichzeitig gedeckelten Mitteln zur Versorgung konfrontiert. Zwangläufig müssten diese dann künftig ihr Terminangebot einschränken, was längere Wartezeiten mit sich bringe. Dies ehrlich zu kommunizieren, versäume die Regierung. Als Folge stünden auch der Kassenärztlichen Vereinigung künftig weniger Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung, was sich in der Sicherstellung und bei den Angeboten der Terminservicestellen niederschlagen werde. „Wer medizinische Versorgung sichern will, darf sie nicht kaputtsparen. Ein Kollaps der ambulanten Versorgung ist demokratiegefährdend“, warnen die Vorstände.
Die KVBW fordert, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Notwendig seien eine ehrliche Finanzierung staatlicher Aufgaben aus Steuermitteln, eine ausgewogene Lastenverteilung, die auch den Staat, die Pharmaindustrie und Versicherte angemessen einbezieht sowie ein konsequenter Schutz der ambulanten Versorgung. „Beitragssatzstabilität darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die täglich die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen“, appellieren die Vorstände.