Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft Versorgungsprobleme:

Ärzte warnen vor konkreten Folgen für Patientinnen und Patienten

Die im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Sparmaß­nahmen werden die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg spürbar verschlechtern. Die Kassen­ärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat zwei niedergelassene Ärzte befragt, welche Konsequenzen dieses Gesetz für ihren Praxis­alltag hat. Sie befürchten eine massive Verschlechterung für ihre Patientinnen und Patienten.  

Wenn der Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetz so umgesetzt wird wie geplant, droht allein durch Leistungsstreichungen ein durchschnittlicher Honorarverlust von 8.800 Euro pro Jahr für jede der 13.000 Praxen und MVZs in Baden-Württemberg. Die Einbußen können je nach Fachgruppe bis zu 11,2 Prozent betragen. Dadurch würden Praxen und MVZ im Land künftig rund 120 Millionen Euro weniger für ihre ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen erhalten, so Berechnungen der KVBW. Hinzu kommen noch weitere erhebliche Umsatz­verluste. 

Denn zusätzlich sollen die finanziellen Spielräume für die ambulante Versorgung in den Jahren 2027 bis 2029 weiter eingeschränkt werden. Preis- und Mengenentwicklungen werden dann auf die Grundlohnsummenentwicklung minus ein Prozent begrenzt. Gleichzeitig entfällt die bislang extrabudgetäre Vergütung für Patientinnen und Patienten, die über die Termin­service­stellen (TSS) in die Praxen vermittelt werden. Die Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt warnen deshalb eindringlich vor den Folgen des Sparpaketes: „Gesetzlich Versicherte müssen dann mit noch längeren Wartezeiten und erheblich eingeschränkten Leistungsangeboten rechnen.“

Neupatienten benötigen mehr Zeit

Wie sich die geplante Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für TSS-Patienten auswirken könnte, beschreibt der Rheumatologe Dr. Marcus von Deimling aus Freiburg. Wartezeiten auf Rheumatologie-Termine liegen oft bei mehreren Monaten. Bislang bekommt der angestellte Facharzt wöchentlich mehrere Neupatienten, die eine dringlich rheumatologische Abklärung benötigen, über die Terminservicestelle oder durch den direkten Kontakt mit dem Hausarzt vermittelt. Die Erstuntersuchung inklusive Nachbereitung bedeutet einen erheblichen Aufwand für von Deimling, weil unter anderem auch die Sichtung aller Vorbefunde notwendig ist. „Ein neuer Patient erfordert so viel Zeit wie die Behandlung von drei bereits bekannten Patienten“, erläutert von Deimling. Schon jetzt würden im normalen Budget nicht alle Fälle bezahlt, die in einem Quartal behandelt werden. Da es ohnehin zu wenige Rheumatologen gäbe und der Druck durch die allgemeine Kostenentwicklung in den Praxen enorm gestiegen sei, „werden aufwändige Patienten unattraktiv, wenn der Mehraufwand nicht anerkannt wird“, befürchtet von Deimling. Die Folge wäre eine noch strengere Vorauswahl.  

Von Deimling weist zudem auf strukturelle Probleme hin. In den kommenden Jahren wird ein erheblicher Teil der niedergelassenen Rheumatologen in Baden-Württemberg altersbedingt ausscheiden und zu wenig neue Fachärztinnen und Fachärzte werden weitergebildet, um diese Lücke zu füllen. Gleichzeitig gelten Patientinnen und Patienten mit gesicherter Rheuma­erkrankung als chronisch krank und benötigen eine fach­ärzt­liche Betreuung, die langfristig Kapazitäten bindet. „Wenn wir unter diesen Bedingungen weniger Anreize haben, neue Patienten aufzunehmen, verschärft sich das Versorgungsproblem weiter“, befürchtet von Deimling.

Gefahr für ambulante Operationen

Auch Dr. Jörg Decker, Orthopäde, Unfall- und Handchirurg aus Karlsruhe, rechnet mit massiven Einschnitten für die GKV-Versicherten. Der niedergelassene Arzt, der sich auf hand­chirurgische Eingriffe spezialisiert hat und jährlich zahlreiche kleinere Operationen durchführt, sieht besonders diesen Bereich gefährdet. Denn zur Förderung der Ambulantisierung wurden ambulante Operationen bisher außerhalb von Budgetgrenzen verordnet. Nun soll es dafür wieder Obergrenzen mit quotierten Vergütungen geben. „Wenn diese Leistungen nicht mehr kosten­deckend vergütet werden, stellt sich für mich die Frage, ob ich sie weiterhin anbieten kann.“

Der organisatorische und finanzielle Aufwand für ambulante Operationen sei erheblich, betont Decker. Neben einem ausgestatteten OP-Saal seien qualifiziertes Personal, Instrumente und Materialien, aufwendige Sterilisationsprozesse und höhere Versicher­ungs­prämien notwendig. „Dieser Aufwand muss sich rechnen. Wenn ich es nicht bezahlt bekomme, dann mache ich es nicht. Ich kann nicht umsonst arbeiten.“ Die Konsequenzen würden unmittelbar die Patientinnen und Patienten treffen. „Viele dieser Eingriffe werden in Kliniken gar nicht angeboten. Wenn Praxen sie nicht mehr durch­führen, entsteht eine echte Versorgungslücke“, warnt Decker.

Die geplanten Maßnahmen stehen aus Sicht der KVBW im Widerspruch zu gesundheitspolitischen Zielen, die ambulante Versorgung zu stärken und stationäre Leistungen zu reduzieren. Statt­dessen droht eine Schwächung der wohnortnahen Versorgung – mit direkten Folgen für Patientinnen und Patienten im Land.