Patientensicherheit in Praxen an erster Stelle

Erweiterte Angebote in Apotheken können Patientensicherheit gefährden

Patientensicherheit steht in den ambulanten Praxen an erster Stelle. Darauf machte zum Tag der Patientensicherheit Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), aufmerksam. „Dafür sorgt zunächst einmal die hervorragende medizinische Ausbildung und die für alle unserer Mitglieder bestehende Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V. Diese wird alle fünf Jahre für alle Mitglieder von der KVBW überprüft." Bei Nichterfüllung kommt es erst zu Honorarkürzungen und dann zum Zulassungsentzug. 

Für seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt ist auch die Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten an Disease Management Programmen (DMP) „ein wertvoller qualitätssichernder Versorgungsansatz, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von Patientinnen und Patienten über den gesamten Verlauf einer chronischen Erkrankung und über die Grenzen der einzelnen Behandelnden hinweg koordiniert und auf der Grundlage medizinischer Evidenz optimiert werden". 

Umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen 

Für die hervorragende Qualität in den Praxen sorgen weiterhin umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen, die im jährlich erscheinenden Qualitätsbericht der KVBW nachzulesen sind. Für über 80 Bereiche, von Abklärungskolposkopie bis Zytologie, gibt es im KV-System Qualitätssicherungsvereinbarungen, die die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen an die Erfüllung von fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen knüpfen. Je nach Leistung gibt es auch jährlich erforderliche Nachweise von Mindestfallzahlen, Stichprobenprüfungen der Dokumentationen vor Qualitätssicherungskommissionen, Teilnahmeverpflichtungen an Fallkonferenzen, Qualitätszirkeln oder Fortbildungen. Für verschiedene Leistungen ist auch die Beteiligung an einrichtungsübergreifend vergleichenden Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt ihre Mitglieder mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit, z. B. durch Beratungen zur Umsetzung der für die Praxen vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsysteme, Förderung von Qualitätszirkeln, eigene Fortbildungsangebote und das Kompetenzzentrum Hygiene. 

Mögliche Patientengefährdungen bei Impfausweitung in Apotheken

Mit großer Sorge für die Patientensicherheit sehen beide Vorstände die angekündigten erweiterten Tätigkeitsfelder für Apotheken. „Wenn Apotheker, die in ihrem Pharmaziestudium nie Medizin gelernt haben, künftig verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben dürfen, ohne einen Patienten vorher fachgerecht untersuchen zu können, mache ich mir große Sorgen“, so Braun.

Mögliche Patientengefährdung bei der Ausweitung von Impfungen in Apotheken sieht Vorständin Reinhardt: „Mögliche Impfkomplikationen bis hin zum Kreislaufkollaps oder allergischen Schock können in Apotheken nicht zeitnah und fachgerecht wie beim Arzt versorgt werden, und die medizinische Aufklärung vor jeder Impfung berücksichtigt den einzelnen Patienten mit Medikation und Vorerkrankungen. Auch Impfungen sind weit mehr als ein Pieks.