Statut der Notfalldienstordnung

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg hat am 3. Dezember 2025 die 5. Änderung des „Statuts zur Notfalldienstordnung (NFD-O) der KVBW” vom 09.07.2014 beschlossen. Die Änderungen des „Statuts zur Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)“ werden hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW bekannt gemacht.

Das Statut zur Notfalldienstordnung der KVBW in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 09.07.2014 geändert durch Beschlüsse der Vertreter­versammlung vom 06.05.2015, 07.10.2015,11.10.2017, 06.03.2024 in Kraft mit Wirkung vom 01.04.2024  wird wie folgt geändert (rot markiert):

Zu § 10 Abs. 1 NFD-O wird Satz 3 nach dem Wort „Wegegelder“ um die Wörter: „werden in die Berechnung einbezogen,“ ergänzt und das Wort „und“ gestrichen. Im Übrigen wird die Nummerierung der Sätze 3 bis 5 ergänzt bzw. angepasst.

Die Änderung des Statuts zur Notfalldienstordnung der KVBW tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nach Bekanntmachung zum 01.01.2026 in Kraft.“

Letzte Aktualisierung: 09.12.2025