Statut der Notfalldienstordnung
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg hat am 3. Dezember 2025 die 5. Änderung des „Statuts zur Notfalldienstordnung (NFD-O) der KVBW” vom 09.07.2014 beschlossen. Die Änderungen des „Statuts zur Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)“ werden hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW bekannt gemacht.
Das Statut zur Notfalldienstordnung der KVBW in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 09.07.2014 geändert durch Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 06.05.2015, 07.10.2015,11.10.2017, 06.03.2024 in Kraft mit Wirkung vom 01.04.2024 wird wie folgt geändert (rot markiert):
Zu § 10 Abs. 1 NFD-O wird Satz 3 nach dem Wort „Wegegelder“ um die Wörter: „werden in die Berechnung einbezogen,“ ergänzt und das Wort „und“ gestrichen. Im Übrigen wird die Nummerierung der Sätze 3 bis 5 ergänzt bzw. angepasst.
Die Änderung des Statuts zur Notfalldienstordnung der KVBW tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nach Bekanntmachung zum 01.01.2026 in Kraft.“