Elektronisches Rezept (eRezept)
Was Arztpraxen zum Thema wissen müssen
Das elektronische Rezept (eRezept) als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ersetzt künftig bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln das Papierrezept Muster 16 („rosa Rezept“). Bei Haus- und Heimbesuchen sowie in bestimmten Ausnahmefällen können Praxen weiterhin das Papierrezept (Muster 16) verwenden. Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen.
Seit dem 1. Dezember 2021 können Ärzte das eRezept freiwillig erstellen. Im Rahmen einer Testphase haben bundesweit alle Arztpraxen und Apotheken die Möglichkeit, sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Testphase ist eine Registrierung bei der gematik.
Broschüre: Das eRezept – ein Überblick
In der KVBW-Broschüre Das eRezept finden Sie wichtige Informationen zum elektronischen Rezept. Sie erfahren, welche Schritte für eine erfolgreiche Verordnung notwendig sind, welche technischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und wann welche Verordnung digital wird. Außerdem erhalten Sie einen ersten Einblick, wie Patienten die Funktionen der eRezept-App nutzen können.
Ausblick: Stufenplan zum Rollout des eRezeptes
Wenn die aktuell laufenden Tests der gematik erfolgreich sind, sieht der weitere stufenweise Ausbau wie folgt aus:
- Stufe 1
Ab September steigen die Praxen in den KV-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe nach und nach ein: zunächst mit Pilotpraxen auf freiwilliger Basis; weitere Praxen kommen hinzu. Der Rollout wird dabei eng begleitet, um Probleme schnell identifizieren und lösen zu können. Ab 1. September 2022 werden außerdem die Apotheken in ganz Deutschland eRezepte annehmen. - Stufe 2
Werden die festgelegten Qualitätskriterien der gematik für die erste Stufe des Rollouts erfüllt, starten frühestens am 1. Dezember 2022 sechs weitere KV-Regionen mit dem Rollout. Für den Start der Stufe 2 ist ein Beschluss der Gesellschafter der gematik notwendig. - Stufe 3
Läuft auch die Stufe 2 des Rollouts erfolgreich, startet das eRezept in den verbleibenden KV-Regionen (vermutlich drei Monate später).
Ob die Praxen in Baden-Württemberg in Stufe 2 oder 3 starten werden, steht aktuell nicht fest. Ebenfalls ist unklar, ab wann das eRezept verpflichtend verwendet werden muss.