Elektronisches Rezept (eRezept)

Was Arztpraxen zum Thema wissen müssen

Das elektronische Rezept (eRezept) als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ersetzt zunächst bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das Muster 16 („rosa Rezept“): gematik: Diese Rezepte können Sie elektronisch verschreiben. Bei Haus- und Heimbesuchen sowie in bestimmten Ausnahmefällen können Praxen weiterhin das Papierrezept (Muster 16) verwenden. Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen.

Schon seit Dezember 2021 konnten Ärzte das eRezept freiwillig erstellen. Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber das eRezept als verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung verpflichtend eingeführt.

Start des eRezepts: Wissenswertes für Praxen

Unsere KVBW-Broschüre beschreibt detailliert, wie Sie ein eRezept ausstellen, welche technischen Voraussetzungen dafür notwendig sind und auf welchen Wegen der Patient es einlösen kann. Außerdem beantworten wir einige häufig gestellte Fragen aus der Praxis:

Kompaktes Wissen zur Umstellung auf das eRezept stellt auch die KBV bereit:

Voraussetzung für das eRezept ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist (siehe Checkliste der gematik für Arztpraxen). Aufbauend auf den E-Health-Konnektor benötigen Praxen folgende Technik: 

  • Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor): Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Komfortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt.
  • PVS-Update: für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) – Bitte wenden Sie sich hier bei Fragen an Ihren PVS-Hersteller.
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur
  • Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (nicht geeignet: ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt schon vor der verpflichtenden Nutzung (ab voraus­sichtlich 2024) mit dem eRezept auseinanderzusetzen, die Arbeitsprozesse in der Praxis anzupassen und offene Fragen frühzeitig zu klären.

Technische Voraussetzungen für Patienten

Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN). Zudem benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum eRezept-Server zu erhalten.

Das eRezept kann auch ohne App und ohne Ausdruck ganz einfach mit der Gesundheitskarte eingelöst werden. Mittlerweile können alle Apotheke die eGK-Lösung verarbeiten.

  • Ärzte erstellen die Verordnung wie gewohnt mit ihrer Verordnungssoftware.
  • Sie signieren das eRezept elektronisch und schicken es ab. Die Verordnung wird nun automatisch auf den eRezept-Server geladen.
  • Wie die Verordnung abgerufen und in der Apotheke eingelöst wird, kann der Patient selbst entscheiden. Am flexibelsten und mit dem größten Funktionsumfang ausgestattet ist die Einlösung per eRezept-App.
  • Patienten, die die App nicht nutzen, können das eRezept mit ihrer eGK in der Apotheke abrufen, nachdem es ausgestellt worden ist. Patienten, die auch diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, benötigen einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Papierausdruck, auch Token-Ausdruck genannt, erstellen Ärzte per Knopfdruck direkt aus ihrem Praxis­verwaltungs­system (PVS). Er wird auf einfachem Druckerpapier erstellt und muss nicht unterschrieben werden. Ein Token-Ausdruck kann bis zu drei eRezepte beinhalten.

In folgenden Situationen kann weiterhin der Papierausdruck (Muster 16) zum Einsatz kommen:

  • wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept vorübergehend nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder
  • wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z. B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist oder
  • wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist
  • bei Haus- und Heimbesuchen.

Drei verschiedene Einlösewege für Patienten

Patienten stehen mit der Einlösung per App, per Token-Ausdruck und per Kranken­versicherten­karte (eGK) drei verschiedene Varianten zur Einlösung von eRezepten in der Apotheke zur Verfügung.

E-Learning und Schulungen zum eRezept

E-Learning-Angebot

Die Informationsplattform Digitales Gesundheitswesen stellt als Kooperations­partner der KVBW ein umfangreiches, kostenloses E-Learning zum eRezept für Arztpraxen zur Verfügung. Dort finden Sie relevante und verständliche aufbereitete Informationen rund um die elektronische Verordnung sowie Erklärvideos und nützliche Links zum Weiterlesen.

Die Zugangsdaten können Sie der Schnellinformation des KVBW-Vorstands vom 16.01.2024 entnehmen, die auch in Ihrem persönlichen Nachrichtencenter innerhalb des Mitgliederportals hinterlegt ist (Anleitung).

Virtuelle Schulungen der gematik

Wie die digitale Unterschrift genau funktioniert, hängt stark vom eingesetzten Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Die gematik hat insgesamt elf virtuelle Schulungen („Breakout-Sessions“) aufgezeichnet, die zeigen, wie CGM, medatixx, x.concept, Duria, T2med, tomedo, Indamed und QUINCY das eRezept umsetzen:

Themenseiten zum eRezept

Die KBV und die gematik stellen auf ihren Themenseiten weiterführende Informationen zum eRezept zur Verfügung:

FAQ-Katalog der gematik

Die gematik hat einen ausführlichen FAQ-Katalog zum eRezept zusammengestellt, der regelmäßig aktualisiert wird.