HIV-Präexpositionsprophylaxe

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V

Gebührennummern

01920, 01921, 01922 EBM

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Für die erforderlichen Laborleistungen (GOP 01930 bis 01936) stellen Sie bitte einen Antrag für den Bereich Spezial-Labor ».