Außerklinische Intensivpflege
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 37c Außerklinische Intensivpflege
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
KBV-Fortbildung für verordnende Hausärzte
Verordnende Hausärzte, die bei der Antragstellung zur außerklinischen Intensivpflege noch nicht über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen, können diese (innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung) durch die Teilnahme an CME-Fortbildungen der KBV erlangen und dann der KV nachweisen. Die Fortbildungen sind im Fortbildungsportal der KBV verfügbar.
Gebührennummern
37700, 37701, 37704, 37705, 37706, 37710, 37711, 37714, 37720 EBM
Hinweise zur Verordnung
Hinweise zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege und den entsprechenden Formularen (Potenzialerhebung, Verordnung, Behandlungsplan) finden Sie auf der Seite Sonstige Verordnungen.
Weitere Hinweise zum Thema
Ärzte mit AKI-Genehmigung finden
In der Arztsuche der KVBW finden Sie Vertragsärzte in Baden-Württemberg, die über eine Genehmigung im Bereich außerklinische Intensivpflege verfügen. In der Arztsuche von gesund.bund.de finden Sie bundesweit alle Ärzte (z. B. auch Privatärzte) mit einer Genehmigung in diesem Bereich.