Seminar
Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr
13.02.2025 |
Ziele:
Arzneistoffe, Verbandmittel oder medizinisch-technische Mittel, die zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Praxis, bei Haus- und Heimbesuchen oder in Notfällen zur Verfügung stehen müssen, gehören zum Sprechstundenbedarf. Aber Achtung: Bei der Verordnung gibt es vieles zu beachten. Verträge, Richtlinien und Gesetze ziehen klare Grenzen und sorgen immer wieder für Stolperfallen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie diese Stolperfallen sicher umgehen können. Anhand vieler praktischer Beispiele erfahren Sie, wann und in welcher Form Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden kann und auf welche Weise die Ersatzbeschaffung erfolgt. Darüber hinaus zeigen wir auf, was Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beachten müssen, um Ihre Praxis wirksam vor Regressen zu schützen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte sowie an Mitarbeitende in der Praxis, die ihre Kenntnisse in der Verordnung von Sprechstundenbedarf festigen wollen. Gerne können auch Auszubildende daran teilnehmen.
Arbeitsformen: Vortrag mit Fallbeispielen und Diskussion. Ggf. auch virtuelle Interaktionsformen (z. B. Chat, Whiteboard, Teilgruppen).
Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Sprechstundenbedarfskonformität
- Ersatzbeschaffung
- Die richtige Verordnung
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot
- Prüfanträge
- Frühwarnsysteme
- Fortbildungspunkte:
- 3 Punkte
- Seminarnummer:
- oL 48R
- Termin:
- Do, 13.02.2025, 15:00 - 17:30 Uhr, Live-Online-Seminar
- Kosten:
- 49 ,- €