Telemedizinische Patientenberatung

im allgemeinen und pädiatrischen Bereitschaftsdienst

Seit 2021 ergänzt die Telemedizin, sowohl mit einem allgemeinen als auch pädia­t­rischen telemedizinischen Bereitschaftsdienst, das Behandlungsangebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Sitz- und Fahrdienst. Ziel ist es, Erkrankten mit hierfür in Frage kommenden Beschwer­de­bildern nach einem vorausgehenden medizinischen Erst­ein­schätzungsverfahren in einer telemedizinischen Beratung fallabschließend weiter­zu­helfen oder die Patienten, wenn erforderlich, in eine nächste Versorg­ungs­ebene zu überführen.

Ab November 2025 führen wir den telemedizinischen Bereitschaftsdienst mit dem bisher tagsüber zur Verfügung stehenden telemedizinischen Angebot auf der neuen Plattform unter dem Label docdirekt zusammen.

Wie funktioniert die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst?

Patienten haben die Möglichkeit, sich über www.docdirekt.de, nach durchgeführter Ersteinschätzung mittels SmED, in die für ihre Beschwerden passende Versorgungs­ebene steuern zu lassen.

Wird eine telemedizinische Patientenberatung empfohlen, haben die Patienten direkt die Möglichkeit sich – nach erfolgreicher Registrierung und Eingabe aller relevanten Daten – in das virtuelle Wartezimmer des Telemediziners zu begeben. Auch Patienten, die die 116117 kontaktieren, werden zukünftig von den Mitarbeitenden in der Service­stelle – nach vorausgehender Erst­ein­schätzung – an die Plattform docdirekt weiter­geleitet.

Über docdirekt können Sie als Telearzt im ÄBD auf die Fälle zugreifen. Mit ein paar einfachen Klicks können Sie den direkten Kontakt zum Patienten herstellen. In (fast) allen Fällen ist eine Videokonsultation möglich. Sie entscheiden, ob Sie die tele­medizin­ische Behandlung als Videosprechstunde, also mit Ton und Bild starten, oder ob Sie nur mit dem Patienten telefonieren möchten.

Telemedizinische Dienstzeiten im ÄBD

Die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst wird von Montag bis Freitag zwischen 19 und 23 Uhr angeboten. An Wochenenden, gesetz­lichen Feiertagen sowie am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) und an den festgelegten außerordentlichen Notfalldiensttagen dauert der Dienst von 9 bis 16 Uhr und von 16 bis 23 Uhr. Die außer­ordent­lichen Notfalldiensttage sind die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Darüber hinaus kann der Vorstand für das darauffolgende Kalenderjahr einheitlich einen weiteren außer­ordent­lichen Notfalldiensttag bestimmen.

Erhalte ich eine Förderung im telemedizinischen Bereitschaftsdienst?

Im telemedizinischen Bereitschaftsdienst wird eine Förderung von 50 Euro pro Stunde gewährt, sofern das erzielte Honorar den Förderbetrag unterschreitet. Zusätzlich wird für den telemedizinischen Bereitschaftsdienst am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) eine anteilige Förderung gewährt. Sollte im gesamten tele­medizin­ischen Bereitschaftsdienst keine Inanspruch­nahme erfolgen, muss ein Pseudo-Schein zur Abrechnung gebracht werden. Nur so kann eine Förderung erfolgen.

Weiterführende Informationen

FAQs zum telemedizinischen Bereitschaftsdienst

Teilnahmeberechtigt sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene und angestellte Ärzte aller Fachgruppen.

Aktuell werden alle Dienste im Dienstplanungsprogramm BD-Online als „Freie Dienste“ eingestellt und können von den teilnehmenden Ärzten freiwillig über­nommen werden. Eine Einteilung zu diesen Diensten durch die KVBW erfolgt derzeit nicht.

Eine Anrechnung der Teilnahme am telemedizinischen Bereitschaftsdienst auf die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen oder gebietsärztlichen Bereit­schafts­dienst erfolgt aktuell ebenfalls nicht.

Weiterführende Informationen

Die telemedizinischen Dienste sind grundsätzlich teilbar. Die Dienste können durch die Diensthabenden selbst in BD-Online geteilt werden.

Es besteht die Möglichkeit, telemedizinische Dienste in BD-Online zu tauschen oder an andere Teilnehmende abzugeben.
Daneben können die Diensthabenden im telemedizinischen Bereitschaftsdienst sich von anderen approbierten Ärzten vertreten lassen. Sie bleiben jedoch dafür verant­wortlich, dass die Vertretung den Dienst ordnungsgemäß leistet. Im pädiatrischen telemedizinischen Dienst muss eine Vertretung durch Ärzte mit der gleichen Gebiets­bezeichnung oder durch Ärzte im letzten Jahr der gebiets­spezi­fischen Weiterbildung erfolgen.

Wichtig ist, dass auch der Vertreter an der Schulung zur docdirekt-Anwendung teilgenommen hat.

Kooperationsärzte können derzeit nicht am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen.

Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf das Honorarkonto der Vertragsarztpraxis, über die abgerechnet wird. Eine Vergütung auf ein separates Honorarkonto ist nicht möglich. Dies ist vor allem für in Vertragsarztpraxen Angestellte relevant, die am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen, da die Abrechnung und Vergütung über das Honorarkonto des Arbeitgebers erfolgt.

Sollte keine Inanspruchnahme im telemedizinischen Bereitschaftsdienst durch einen GKV-Patienten erfolgen, müssen Sie einen Pseudo-Schein anlegen und zur Abrechnung bringen. Weitere Informationen finden Sie in unserem „Abrechnungsleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst“.

Nein, alle telemedizinischen Patientenanfragen werden an die Plattform docdirekt übergeben und vom dort diensthabenden Arzt entgegengenommen. Sofern der pädiatrische telemedizin­ische Bereitschaftsdienst besetzt ist, werden Anfragen, die Patienten unter 18 Jahren betreffen, durch diesen versorgt.

Falls sich im Rahmen der telemedizinischen Patientenberatung herausstellt, dass die Erkrankten selbstständig eine Bereitschaftspraxis aufsuchen sollten, können Sie diese auf den folgenden Link auf der KVBW-Webseite verweisen:
www.kvbawue.de/bereitschaftspraxen

Auf dieser Seite befinden sich die Adressen und Öffnungszeiten aller Bereit­schafts­praxen in Baden-Württemberg.

Bereitschaftspraxenkarte

Ebenfalls stehen auf diesen Seiten Informationen über den 116117-Patientenservice für die Patienten bereit.

allgemeine FAQs zum telemedizinischen Dienst

Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten für das KVBW-Mitgliederportal bei docdirekt anmelden.

Ihr Aufenthaltsort muss eine geschützte Patientenberatung ermöglichen und den Datenschutz gewährleisten, sodass Sie die ärztliche Schweigepflicht wahren können. Sie benötigen zwingend eine stabile Internet- und Telefonverbindung.

Sie sind nicht gezwungen, bei der Videosprechstunde Ihre Kamera einzuschalten – eine rein telefonische Beratung ist weiterhin möglich. Allerdings müssen Sie über Ihr Telefon auf die webbasierte Plattform zugreifen können. Demnach benötigen Sie, wenn Sie ein Telefon nutzen, ein Smartphone. Sie können selbstverständlich auch ein Tablet oder einen Computer/Laptop nutzen, um auf die Anwendung zuzugreifen. In jedem Fall ist eine stabile Internetverbindung notwendig.

Sie melden sich auf der Plattform docdirekt an und anschließend auf Ihrem Dashboard dienstbereit. Eine weitere Dienstbereitmeldung bei der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH ist nicht notwendig.

Nachdem Sie sich auf docdirekt eingeloggt haben, sehen Sie Ihr Dashboard. Hier schieben Sie in der Kachel „Meine Verfügbarkeit“ den Regler auf „Ich bin verfügbar“.

Beachten Sie: Bevor Sie Ihre erste Videosprechstunde bei docdirekt durchführen können, müssen Sie unsere Schulung durchlaufen haben. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung werden Sie in BD-Online freigeschalten.

Sobald die Zuordnung der Teilnehmenden durch die KVBW erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail. Der Dienstplan ist dann spätestens am nächsten Arbeitstag nach erfolgter Zuordnung im Dienstplanungsprogramm BD-Online für Sie einsehbar.

Bei einer Verhinderung müssen Sie als Dienstinhaber sich selbst rechtzeitig um eine geeignete Vertretung kümmern. Ist dies nicht möglich, müssen Sie das der KVBW mitteilen. Beachten Sie, dass Sie als Dienstinhaber bis zur Dienstumverteilung über das Dienstplanungsprogramm BD-Online für Ihren Dienst verantwortlich bleiben.

Die telemedizinische Patientenberatung unterliegt der ärztlichen Doku­men­ta­tions­pflicht. 
Aktuell nehmen Sie die Dokumentation und Abrechnung der im telemedizinischen Dienst erbrachten Leistungen über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem vor. 

In den allermeisten Fällen werden Ihnen die Patientenstamm- und Versicherungs­daten über die Plattform zur Verfügung stehen. Um Ihnen die Abrechnung im Nach­gang Ihres Dienstes zu erleichtern, werden Sie die Möglichkeit haben, die Daten im Rahmen eines Tätigkeits­proto­kolls in einer PDF-Datei herunterzuladen. In manchen Fällen müssen Sie allerdings weiterhin die Versicherungsdaten der Patienten für Ihre Abrechnung selbst erfassen.

Das nachträgliche Einlesen der Krankenversichertenkarte ist nicht erforderlich. 

Im Normalfall rechnen Sie Ihre Leistungen nach EBM ab.

Es können sich über die 116117 nicht nur gesetzlich Versicherte beraten lassen bzw. Anruferanliegen werden unabhängig des bestehenden Versichertenstatus aufge­nom­men. Auch bspw. Privatversicherte können sich an die Servicestelle 116117 wenden und die telemedizinische Patientenberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen rechnen Sie wie bei allen Privatversicherten mit einer Privatliquidation nach GOÄ ab.

Telemediziner dürfen alle Patienten, die krankenversichert sind und sich zum Bedarfszeitpunkt in Baden-Württemberg aufhalten, behandeln.

Sie erhalten eine E-Mail, sobald ein neuer Patient in der Warteschlange eingeht.

Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch, erfolgt über die eingerichtete Prio-Rufnummer für Ärzte eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die den Fall an einen Arzt im Hausbesuch übergibt. Die docdirekt-Prio-Ruf­nummer entnehmen Sie bitte Ihrer Diensterinnerung, die Sie über BD-Online erhalten. Diese können Sie bei Fragen zum Umgang mit der Plattform ebenfalls verwenden.

Zurzeit sind Sie nicht dazu verpflichtet. Sofern die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind, können Sie gerne eRezepte und eAUs ausstellen.

Denken Sie daran, dass Sie eine TI-Anbindung benötigen, um eAUs und eRezepte auszustellen. Das kann bei der Nutzung eines mobilen Endgerätes zur tele­medizin­ischen Beratung schwierig sein.

Datenschutz auf Seiten des Patienten:
Weisen Sie den Erkrankten vor der telemedizinischen Beratung darauf hin, dass anwesende Personen medizinische Inhalte zur Kenntnis nehmen könnten. 

Datenschutz auf Seite des Arztes:
Sie müssen natürlich Ihre ärztliche Schweigepflicht wahren. 

Sie müssen vor der Teilnahme am telemedizinischen Dienst prüfen, ob in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ein ausreichender Deckungsumfang vorhanden ist.

­Bei der Servicestelle wird medizinisches und nicht-medizinisches Fachpersonal eingesetzt.

Die Anrufe werden vom nicht-medizinischen Fachpersonal, sogenannte CallTaker, entgegengenommen. Diese übernehmen nicht-medizinische Anfragen (z. B. Aus­künfte über Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen oder zu Notfallapotheken und Krankenhäusern). Falls erforderlich reicht der CallTaker die Anfrage an das medizin­ische Fachpersonal weiter.

Das medizinische Fachpersonal verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, z. B. als medizinische Fachangestellte, Gesundheits- oder Krankenpfleger, Rettungs- oder Notfallsanitäter und ist für das Erstein­schätz­ungs­programm auf Grundlage der MPBetreibV geschult worden. Durch das medizinische Fach­personal erfolgt eine Ersteinschätzung der Anrufenden. Die Patienten werden daraufhin in die passende Versorgungsebene zur passenden Versorgungszeit gesteuert.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2025