Änderungen bei der Impfung gegen Chikungunya

Ergänzungen bei der beruflichen und Reiseindikation in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie

Chikungunya ist eine durch Stechmücken übertragene Virusinfektion, die in tropischen und subtropischen Regionen verbreitet ist.

Zum 29. Oktober 2026 wurde in der Schutzimpfungs-Richtlinie die berufliche und Reiseindikation folgendermaßen ergänzt: Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits an Chikungunya erkrankt sind, empfiehlt die STIKO keine Impfung, da nach durchgemachter Infektion eine lebenslange Immunität vermutet wird.

Informationen zu Chikungunya-Ausbruchsgebieten stellen die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Hinweise zu Chikungunya-Endemiegebieten finden sich in der Ländertabelle der STIKO.

Abrechnung und Verordnung der Impfung

Die Chikungunya-Impfung wird mit der Ziffer 89139Y abgerechnet und auf Namen des Patienten verordnet.
 
Impfungen gegen Chikungunya, die aufgrund einer Urlaubsreise vom Patienten gewünscht werden, sind privat zu verordnen und abzurechnen.