Neue Gruppenpsychotherapiebörse auf KVBW-Website

Freie Plätze in der Gruppenpsychotherapie anbieten und suchen

Seit dem 8. Juli 2026 gibt es auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine Gruppenpsychotherapiebörse. In der neuen Börse können Sie als Vertragspsychotherapeutin oder -psychotherapeut kostenlos freie Plätze in der Gruppenpsychotherapie anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Genehmigung zur Abrechnung und Ausführung von Gruppenpsychotherapie für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene in einem der vier anerkannten Behandlungsverfahren besitzen (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Therapie). 

Um eine Anzeige in der Gruppenpsychotherapiebörse aufzugeben, müssen Sie neben Ihrer lebenslangen Arztnummer (LANR) auch das Psychotherapieverfahren angeben, für das Ihnen die KVBW eine Genehmigung erteilt hat. 

Patientinnen und Patienten können in der Börse nach einem passenden Gruppenpsychotherapieplatz suchen. Im Vorfeld findet ein persönliches Gespräch zwischen Patient und Psychotherapeut statt, um herauszufinden, ob die Indikation für eine Gruppenpsychotherapie gegeben ist. 

Was ist eine Gruppenpsychotherapie?

In der psychotherapeutischen Versorgung besteht neben der Einzeltherapie auch die Möglichkeit, Patienten im Rahmen einer Gruppentherapie zu behandeln. Die Gruppenpsychotherapie nutzt gruppendynamische Prozesse, um Belastungen bei Betroffenen zu verringern. Nachdem ein Psychotherapeut eine Diagnose bei einem Patienten gestellt hat, prüft er, ob das Gruppensetting für diesen Patienten geeignet ist. 

Eine Gruppe umfasst mindestens drei und maximal neun Patienten. Ab einer Gruppengröße von sechs Patienten kann die Gruppenpsychotherapie gemeinsam durch zwei Psychotherapeuten durchgeführt werden. Leiten zwei Psychotherapeuten die Gruppensitzungen, erhöht sich die maximale Gruppengröße auf 14 Patienten.

Weiterführende Informationen

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Praxisservice
0711 7875-3300

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

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