Frist für Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen und SMC-B-Praxisausweisen bis Mitte 2026 verlängert

Kein Aufschub für ältere Konnektoren

Da das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren abgelöst wird, müssen betroffene Arztpraxen zum 1. Januar 2026 bestimmte TI-Komponenten austauschen. Dies betrifft insbesondere Konnektoren sowie elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B-Karten) mit auslaufenden RSA-Zertifikaten.

Wegen anhaltender Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern hat die gematik nun einer Fristverlängerung für den Austausch entsprechender eHBA- und SMC-B-Karten bis zum 30. Juni 2026 zugestimmt. Diese können demnach noch ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Dennoch sollten Sie sich möglichst bald um den erforderlichen Austausch der Karten kümmern, um Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur und den Praxisbetrieb ab dem 1. Juli 2026 aufrechtzuerhalten. Dann dürfen nur noch eHBA und SMC-B mit ECC-basierten Zertifikaten eingesetzt werden.

Übergangslösung gilt nicht für Konnektoren

Unabhängig von der Fristverschiebung müssen sogenannte „RSA-only“-Konnektoren, welche das neue Verschlüsselungsverfahren nicht unterstützen, zwingend zum Jahresende ausgetauscht werden; eine Verlängerung der Zertifikate ist hier technisch ausgeschlossen. Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die fünf Jahre und älter sind.

Unter Verwendung von Material der KBV

Ohne zugelassenen Konnektor kein TI-Zugang!

Einzelne Konnektoren („RSA-only-Konnektoren“) verlieren zum 31. Dezember 2025 ihre Zulassung und müssen deshalb zwingend ausgetauscht werden. Anderenfalls hat Ihre Praxis ab dem 1. Januar 2026 keinen Zugang mehr zur TI. Dies kann sowohl zu einer Honorarkürzung in Höhe von mindestens 2,5 % pro Quartal sowie zur Streichung der TI-Pauschale führen.

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