Absenkung der Psychotherapie-Vergütung gestoppt
Die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent ist gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die vom Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossene Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig nicht anzuwenden ist.
Der Beschluss war zum 1. April 2026 in Kraft getreten und hatte bundesweit zu erheblichen Protesten bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird diese Entscheidung unmittelbar umsetzen und für das zweite Quartal 2026 eine nicht abgesenkte Bewertung zur Auszahlung bringen. Ein Widerspruch ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Wichtiger Hinweis zum Vorbehalt
Bitte beachten Sie, dass das zugrundeliegende Rechtsverfahren in der Hauptsache weiterhin anhängig ist. Die Auszahlung der nicht abgesenkten Bewertung kann daher nur unter Vorbehalt erfolgen.
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