Anträge zur Erhöhung des RLV/QZV digital einreichen

Online-Service für Mitglieder

Ab sofort können Mitglieder der KVBW Anträge zur Erhöhung des RLV/QZV digital einreichen. Sie sind bereits zugelassen oder angestellt und Mitglied der KVBW? Ihnen wird ein eigenes RLV-/QZV-Gesamtvolumen zugewiesen? Dann können Sie Anträge zur Erhöhung Ihres RLV/QZV ab sofort schnell und komfortabel online über unser Mitgliederportal einreichen.

Folgende Anträge stehen Ihnen online im Mitgliederportal zur Verfügung: 

  • Antrag auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fallzahlen
  • Antrag auf Ausnahme von der Fallzahlzuwachsbegrenzung (FZZB)
  • Antrag auf Berücksichtigung einer Praxisbesonderheit

So stellen Sie online einen Antrag

  • Loggen Sie sich im Mitgliederportal der KVBW ein.
  • In der Kategorie „Praxisorganisation“ finden Sie den Antragsservice unter „Anträge stellen (Antragsservice)“.
  • Gehen Sie auf „Neuen Antrag stellen“.
  • Wählen Sie „Abrechnung“.
  • Gehen Sie hier wieder auf „Neuen Antrag stellen“.
  • Wählen Sie den gewünschten Antrag aus.
  • Folgen Sie den genauen Anweisungen im jeweiligen Antrag.

Bevor Sie den Antrag einreichen, können Sie entscheiden, ob Sie den Bescheid digital über das Mitgliederportal erhalten möchten. Hierzu müssen Sie im letzten Schritt Ihre Einwilligung erteilen.

Welche Vorteile hat die digitale Antragstellung für Sie als Mitglied?

  • Anträge verwalten: Sie können Ihre eingereichten oder zwischengespeicherten Anträge verwalten. Damit haben Sie einen schnellen Überblick über die von Ihnen eingereichten, abgeschlossenen sowie noch in Bearbeitung befindlichen Anträge. 
  • Digitaler Bescheid: Bei erteilter Einwilligung erhalten Sie den Bescheid digital und damit schneller als auf dem Postweg.
  • Vorausgefüllte Felder: Stammdaten, die im Landesarztregister hinterlegt sind, werden automatisch übernommen (z. B. Praxisname, BSNR, Name der Ärztin bzw. des Arztes, LANR). Das Ausfüllen der Anträge wird damit vereinfacht und beschleunigt.
  • Auf Sie zugeschnittene Anträge: In Betracht kommende Ausnahmekriterien sind übersichtlich vorformuliert. Sie brauchen den einschlägigen Antragsgrund nur noch auszuwählen. Für Sachverhalte, die nicht abgebildet sind, steht Ihnen ein Freitextfeld zur Verfügung.
  • Freigabemöglichkeit für angestellte Mitglieder: Als angestelltes Mitglied können Sie Ihren Antrag selbst über Ihren Zugang im Mitgliederportal ausfüllen und anschließend dem anstellenden Arzt zur Freigabe übertragen, damit dieser, nach Durchsicht, Ihren Antrag über das Mitgliederportal bei der KVBW einreicht.
  • Nachhaltigkeit: Die digitale Antragstellung verringert den Papierverbrauch sowie die Druck- und Portokosten für die Antragsteller.

Antragstellung auf gewohntem Weg ist weiterhin möglich

Sie können die Anträge auf Erhöhung des RLV/QZV weiterhin in Papierform einreichen.

Weiterführende Informationen

Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr