Otologika mit Clotrimazol ab sofort verordnungsfähig

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III in Kraft getreten

Ab sofort ist die Verordnung verschreibungspflichtiger Clotrimazol-haltiger Ohrentropfen zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose) zulasten der GKV möglich. 

Grundlage dafür ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III (Verordnungs­einschränkungen und -ausschlüsse), die der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) beschlossen hat. Diese Änderung ist zum 9. Oktober 2025 in Kraft getreten. 

Als Hintergrund für die Entscheidung gibt der G-BA die erstmalige Zulassung des Wirkstoffs in dieser Indikation an.

Weitere Ausnahmen zur Verordnungseinschränkung für Otologika 

Die Verordnungsfähigkeit von Otologika ist laut Anlage III zur Arzneimittel-Richtlinie eingeschränkt. Neben den genannten Clotrimazol-Präparaten gibt es weitere bereits bestehende Ausnahmen, bei denen diese Arzneimittel verordnet werden können:

  • Antibiotika und Corticosteroide auch in fixer Kombination untereinander zur lokalen Anwendung bei Entzündungen des äußeren Gehörganges 
  • Ciprofloxacin zur lokalen Anwendung als alleinige Therapie bei chronisch eitriger Entzündung des Mittelohrs mit Trommelfelldefekt (mit Trommelfellperforation).

Der Standort Reutlingen der KVBW ist derzeit aufgrund eines allgemeinen Stromausfalls nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.