Neue Heilmittel-Richtwerte für das Jahr 2021

Richtwerte gelten rückwirkend für Verordnungen ab dem 1. Januar 2021

Mit den Krankenkassen wurden neu Heilmittel-Richtwerte für das Jahr 2021 vereinbart. Diese neuen Richtwerte gelten rückwirkend für alle Verordnungen ab dem 1. Januar 2021 und werden im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung für das gesamte Jahr 2021 herangezogen. Diese neuen Richtwerte berücksichtigen die Preissteigerungen des Jahres 2021 in den Bereichen Podologie, Physiotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Der Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert dazu in einer aktuellen Schnellinfo