Fachliche Qualifikation „Fraktursonographie bei Kindern“
Zum 1. Oktober 2025 wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 33053 „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses“ in den EBM aufgenommen.
Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gilt bis zum 31. Dezember 2025 eine befristete Übergangsregelung.
Übergangsregelung für die fachliche Qualifikation
Die neue GOP können Sie als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie als Facharzt im Gebiet Chirurgie abrechnen.
Bis zum 1. Januar 2026 können Sie die fachliche Befähigung zur Fraktursonographie auch über die selbstständige Durchführung von 50 B-Modus-Sonographien bei Frakturverdacht nachweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Sonographien vor Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung am 1. Oktober 2025 erbracht haben. Dabei können Ihnen bis zu 25 Sonographien bei Frakturverdacht anderer Knochen oder Patientengruppen anerkannt werden, unabhängig davon, ob Sie diese im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt haben oder nicht.
Die Befundberichte sollen die Indikationsstellung, den schriftlichen Befund und die Diagnose umfassen. Bilder sind nicht vorzulegen.
Nachweis Sonographiegerät
Für die Abrechnung der neuen Gebührenposition müssen Sie ein Gerät entsprechend des neuen Anwendungsbereichs (AB) 13.1 nachweisen. Falls Sie die Genehmigung für den AB 10.1 – Bewegungsapparat (ohne Säuglingshüfte) im B-Modus – haben, müssen Sie keinen gesonderten Nachweis über eine geeignete Apparatur erbringen. Verfügen sie nicht über diese Genehmigung, finden Sie das Formular für den Gerätenachweis unter „Dokumente“ auf unserer Homepage unter dem unten aufgeführten Link.
Ausführliche Informationen zum Verfahren im Rahmen der regulären Beantragung folgen im Rundschreiben 4-2025.
Weiterführende Informationen
Direktkontakt
- Ultraschall (Team BD Freiburg und Karlsruhe)
- 0721 5961-1166
- qualitaetssicherung-genehmigung@kvbawue.de
- Ultraschall (Team BD Reutlingen und Stuttgart)
- 0711 7875-3656
- qualitaetssicherung-genehmigung@kvbawue.de