Impfungen

Pflichtleistungen und regionale Impfempfehlung

Die Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) regelt die Voraussetzungen für Impfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Schutzimpfungsverein­barung legt fest, wie Impfungen zulasten der GKV verordnet und abgerechnet werden. Aufgrund einer regionalen Impfempfehlung können zusätzlich zu den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie in Baden-Württemberg die Impfungen gegen Hepatitis B und gegen Influenza zulasten der GKV verordnet werden.

Hepatitis-B-Impfstoff für Erwachsene ohne Indikation ab 1. Juli über SSB beziehen

Die indikations- und altersunabhängige Impfung gegen Hepatitis B (ehemals Satzungsleistung) wurde in die neue Schutzimpfungsvereinbarung in Baden-Württemberg aufgenommen. Der Impfstoff wird ab dem 1. Juli 2026 aus­schließlich über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen!

Corona-Impfung: Wissenswertes in Kürze

  • Der COVID-19-Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 wird weiterhin – bei Bedarf auch für Privatpatientenzu Lasten des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) bezogen. Die Abrechnung der Impfung für Privatpatienten muss privat liquidiert werden. 
  • Der COVID-19-Impfstoff Comirnaty® XFG 10 Mikrogramm/Dosis für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren muss seit 1. September 2026 über den Sprechstundenbedarf bezogen werden (Geändertes Bestellverfahren bei COVID-19-Impfstoffen für Kinder von 5 bis 11 Jahren »).
  • Für Personen ab 12 Jahren muss der Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 30 Mikrogramm/Dosis noch bis Ende Februar 2027 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ausschließlich über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bezogen werden. Die neuen, XFG-adaptierten Impfstoffe für Personen ab 12 Jahren dürfen vorerst nicht zu Lasten der GKV bezogen werden.
  • Impfziffern und Bezugswege

    Tabelle: Impfstoff-Bezugsweg nach Altersklassen

Altersgruppe von 6 Monaten bis 4 Jahren von 5 bis 11 Jahren

ab 12 Jahren

Impfstoff
  • bis 30.09.2026:
    Comirnaty® LP.8.1 3 μg
  • ab 01.10.2026:
    Comirnaty® XFG 10 μg
Comirnaty® XFG 10 μg

Comirnaty® LP.8.1 30 µg

Bezugsweg
  • bis 30.09.2026:
    BAS
  • ab 01.10.2026:
    SSB
SSB BAS
  • Kein Regressrisiko bei Comirnaty® LP.8.1 (BioNTech/Pfizer): Das COVID-19-Vakzin Comirnaty® LP.8.1 steht nur in Mehrdosenbehältnissen zur Verfügung. Sollten trotz bedarfsgerechter Bestellung und Terminplanung Impfstoffdosen verworfen werden müssen, wird der Bund weiterhin keine Regressansprüche erheben. Regressansprüche der Krankenkassen können in diesem Zusammenhang nicht entstehen, da der zentral beschaffte Impfstoff durch den Bund weiterhin kostenlos ist.
  • Impfdokumentation: Bei der Abrechnung wird weiterhin angegeben die Pseudo­ziffer, die Chargennummer sowie die wievielte COVID-19-Impfung es für die Person ist (Feld 5009).

Die KBV stellt rund um das Thema Schutzimpfung gegen COVID-19 ausführliche Informationen zu den Impfstoffen, zum Bestellprozess sowie zur Impfabrech­nung und Dokumentation bereit:

Kassenleistung – ja oder nein?

Der Gesetzgeber regelt in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie, welche Impfung wann zulasten der GKV durchgeführt wird. Vorgaben zu Grundimmunisierungen, Standard­impfungen sowie medizinischen und beruflichen Indikationsimpfungen werden hier geregelt.

Eine alleinige Empfehlung der STIKO ist nicht ausreichend, um eine Schutzimpfung zu Lasten der GKV zu verordnen und abzurechnen (siehe FAQ: „Wann wird eine Schutz­impfung in die Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen?”).

Nicht Gegenstand der Anlage 1 sind die Impfungen gegen Hepatitis B und Influenza als zusätzliche Leistung in Baden-Württemberg (regionale Impfempfehlung).

Impfziffern und Bezugswege

Die Abrechnung und Dokumentation der Impfleistung im Praxisalltag erfolgt mit den im folgenden Dokument angegebenen Impfziffern. Sie finden dort auch eine Übersicht über den vereinbarten Bezugsweg je Impfung.

Verordnung fast immer als SSB

Die meisten Impfstoffe beziehen Sie über den Sprechstundenbedarf (SSB). Wenn der SSB als Bezugsweg vereinbart ist, müssen Sie auch Einzeldosen des jeweiligen Impfstoffs unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über SSB beziehen.

Ausnahmen vom Bezug über den SSB sind (neben den meisten Corona-Impfstoffen):

  • Hepatitis A/B-Kombinationsimpfstoffe
  • berufliche Reiseimpfungen gegen Chikungunya, Cholera, Dengue, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus
  • Impfung gegen Mpox/Affenpocken

→ Diese Impfstoffe werden auf den Namen des Versicherten verordnet.

Bitte achten Sie auf den korrekten Bezugsweg. Ein falscher Bezugsweg wird von den Krankenkassen geprüft! Impfstoffe, die keine Kassenleistung sind, werden privat verordnet.

Grippeimpfung in der Saison 2026/2027

Für eine ausreichende Versorgung mit Grippeimpfstoffen ist es notwendig, dass Praxen ihren voraussichtlichen Bedarf an Impfstoffen bereits ein dreiviertel Jahr vor der Impfsaison vorbestellen. Die Vorbestellung von Grippe-Impfstoffen für die Saison 2026/2027 ist noch bis zum 30. April 2026 möglich, nachdem alle Hersteller die Bestellfrist verlängert haben.

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Impfstoffe orientieren Sie sich bitte an den in der Tabelle genannten Vergleichspreisen.

Für Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO ausschließlich die Anwendung des Hochdosis-Impfstoffes (Efluelda®) oder des MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoffes (Fluad®). Auch die Schutzimpfungs-Richtlinie führt den Einsatz eines Hochdosis-Impfstoffs oder des MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoffes als einzige Option für Patienten ab 60 Jahren auf (außer in medizinisch begründeten Ausnahme­fällen). Die beiden Impfstoffe sind trotz des höheren Preises wirtschaftlich.

Handelsname zugelassen ab einem Alter von Applikationsweg GKV-Erstattungs­preis pro Dosis*
Influvac 10er (Mylan/Viatris) 6 Monaten intramuskulär, 
tief subkutan
14,10 €
Xanaflu 10er (Mylan/Viatris) 6 Monaten intramuskulär, tief subkutan 14,10 €
Flucelvax 10er (Seqirus) 6 Monaten intramuskulär 13,75 €
Influsplit 10er
(GSK)
6 Monaten intramuskulär 14,21 €
Vaxigrip 10er (Sanofi) 6 Monaten intramuskulär, subkutan 13,81 €
Fluad 10er (Seqirus) 50 Jahren intramuskulär 25,09 €
Efluelda 10er (Sanofi) 60 Jahren intramuskulär, subkutan 25,09 €

* Stand: 09.02.2026. Quelle: Fachinformationen sowie Preisangaben der Hersteller

Hinweis zum Bezugsweg der Grippeimpfstoffe

Sie verordnen alle Influenzaimpfstoffe über Sprechstundenbedarf (SSB) – auch für Personen ohne Indikation (regionale Impfempfehlung).

Vorbestellquote

Wie in den Vorjahren konnten wir eine Vorbestellquote von bis zu 115 Prozent gegenüber den in der Impfsaison 2024/2025 erbrachten Grippe-Impfungen mit den Krankenkassen vereinbaren. Dies gilt sowohl für die Vorbestellungen für die über 60-jährigen Patienten als auch für die unter 60-jährigen Patienten.

Vergütungsübersicht

Impfleistungen werden extrabudgetär vergütet: Vergütungsübersicht Schutzimpfungen.

Verordnung von Impfstoffen in der Richtwertsystematik

Die Ausgaben für Impfstoffe werden nicht dem Verordnungsvolumen der Praxis hinzugerechnet.

FAQ Schutzimpfungen: Fragen und Antworten

Die Antworten auf wichtige Fragen aus der Praxis Fragen zum Thema Impfen haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ Schutzimpfungen »

Ausstellen der Impfstoffverordnung (Sprechstundenbedarf)

  • Kostenträgerkennung (Kostenträger-IK) entsprechend dem Praxissitz.
    Freiburg (BSNR beginnt mit 57, 58 oder 59) IK 10 80 95 249
    Karlsruhe (BSNR beginnt mit 52, 53, 54 oder 56) IK 10 70 18 414
    Reutlingen (BSNR beginnt mit 62) IK 10 78 15 807
    Stuttgart (BSNR beginnt mit 61) IK 10 78 15 727
  • im Namensfeld „SSB BW“ eintragen
  • Impfstoffe werden unter Angabe ihres Handelsnamens verordnet.
  • wichtige Punkte beim Ausstellen des Rezepts: Ausfüllhilfe Impfstoffverordnungen

Der Selbsttest für die Praxis

Informieren Sie Ihre Patienten gezielt über Schutzimpfungen? Wie ist die Dokumentation von Impfungen geregelt? Lagern Sie die Impfstoffe richtig? Sind Sie fit in der Abrechnung von Impfleistungen? Testen Sie jetzt, wie gut Ihr Impfmanagement ist – und erfahren Sie, was noch verbessert werden kann.

Impfleistungen bei sonstigen Kostenträgern

Die Abrechnung der Impfleistung erfolgt bei Bundespolizei, Bundeswehr, Bundesbahn­beamten, Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A), Asylbewerbern, Feuerwehr, Landespolizei und Sozialhilfe mit den gleichen Impfziffern wie bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die der Schutzimpfungs­vereinbarung beigetreten sind. Hingegen ist der Verordnungs­weg je nach sonstigem Kostenträger unterschiedlich geregelt.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die Empfehlungen der STIKO beinhalten unter anderem den Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen mit Erläuterungen.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen finden Sie in unseren Verordnungsforen:

Unsere Serviceangebote zum Thema Impfen

Für Fragen und Probleme aus Ihrem Praxisalltag stehen Ihnen Experten der KVBW, unsere Fachberater zur Verordnung für Patienten, gern zur Verfügung. Das Rüstzeug, um Verantwortung für das Impf­management in der Praxis zu über­nehmen, vermitteln unsere Seminare „Fachkraft für Impf­management” und „Update Impfen”. Sie möchten lernen, wann und wo Sie wollen? Dann melden Sie sich doch für unseren Online-Kurs „Hieb- und stichfest: Verordnung von Schutzimpfungen“ an. Mehr dazu unter: Seminarkalender.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2026