AU-Bescheinigung & Quarantäne

Krankschreibung in Zeiten von Corona

Nicht immer ist für die AU-Feststellung eine körperliche Untersuchung notwendig. Gerade in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr ergänzen Fernbehandlungen die medizinische Versorgung in der Arztpraxis sinnvoll. Rechtlich gilt: Bei der Befund­erhebung, Beratung und Behandlung gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht, auch wenn die Kommunikation ausschließlich per Videosprechstunde läuft.

AU-Bescheinigung per Videosprechstunde oder Telefon

Krankschreibung ohne Praxisbesuch

Krankschreibung per Telefon: Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung endete am 31. März 2023. Seit 1. April 2023 ist eine telefonische Krankschreibung nur noch möglich, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Mehr erfahren »

Die Porto-GOP 88122 (90 Cent) ist nicht länger berechnungsfähig!

Unabhängig von der Coronavirus-Pandemie erlaubt die gelockerte Arbeits­unfähigkeits-​Richtlinie die Feststellung einer AU per Video: Mehr erfahren »

Video-Anamnese mit AUTelefon-Anamnese mit AU

maximal 7 Tage (Erstbescheinigung bekannte Patienten)

maximal 3 Tage (Erstbescheinigung unbekannte Patienten)

maximal 7 Tage (Erstbescheinigung bekannte Patienten)

maximal 3 Tage (Erstbescheinigung unbekannte Patienten)

Folgebescheinigung nur bei vorherigem PraxisbesuchFolgebescheinigung per Telefon für weitere 7 Tage, längstens bis zum Ablauf der Pflicht zur gesetzlichen bzw. Empfehlung zur Absonderung
alle Erkrankungen, falls per Video feststellbarnur bei Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung!
 
  • Grund- oder Versichertenpauschale
  • ggf. Gesprächsleistung
  • GOP 01450 Zuschlag je Videokontakt
  • GOP 88220 (falls ausschließlich Video-Kontakt in diesem Quartal, andernfalls alle per Video erbrachte Leistungen mit „V“ kennzeichnen)
  • GOP 40128 Porto Versand der AU
  • GOP 40129 Porto Versand Muster 21
 
 
  • GOP 01435 Bereitschaftspauschale (falls ausschließlich Telefon-Kontakt in diesem Quartal)
 
AU-Richtlinie (dauerhaft)Seit 1. April 2023: Unter den Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie § 4 (6)

eGK-Daten bei Kontakt nur per Telefon oder Video

  • Patient ist der Praxis bekannt, war im Quartal noch nicht da: Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen.
  • Patient war noch nie in der Praxis: Versichertendaten erfragen bzw. den Patienten auffordern, seine eGK in die Kamera zu halten und den Versicherungsschutz mündlich zu bestätigen. Zu erfassen sind:
    • Name, Vorname / Wohnort (PLZ) / Geburtsdatum / Krankenkasse / Versichertenstatus (M, F, R)

AU-Bescheinigung bei Infektion

Leidet ein Patient infolge der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus an Krankheits­symptomen und ist daher nicht in der Lage, seine Arbeit auszuüben, stellt die Praxis eine AU-Bescheinigung aus. Bei Patienten, die keine Corona-Symptome aufzuweisen, ist keine AU-Bescheinigung auszustellen.

Näheres zu den Entschädigungs­ansprüchen nach dem Infektions­schutzgesetz finden Sie im FAQ-Katalog Entschädigungen des Sozialministeriums.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Letzte Aktualisierung: 05.05.2023