Bereitschaftsdienst-Abrechnung

Abrechnung von Leistungen im Ärztlichen Bereitschafts­dienst

Die Abrechnung von Leistungen im organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) [vormals Notfalldienst] erfolgt auf der Grundlage des EBM (Kapitel 1.2 Gebühren­ord­nungs­positionen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)­dienst) und unterliegt den Vorgaben der Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und medizin­ischen Notwendigkeit.

Abrechnungsleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Eine Übersicht der Gebührenordnungs­positionen (GOPs) regelmäßig im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (vormals: Notfalldienst) abgerechneter Leistungen, arztgruppen­übergreifende Leistungen, getrennt nach allgemein und speziell, Besuche und Wege­gebühren bei Tag und bei Nacht, Fallbeispiele – was Sie zur Abrechnung von Leist­ungen in unseren Bereitschafts­praxen und im Fahrdienst wissen müssen, können Sie in unserem Abrechnungs­leitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst nachlesen.

Diensthinterlegung in BD-Online

Stellen Sie sicher, dass Ihr Bereitschaftsdienst korrekt im Dienstplanungs­programm BD-Online eingetragen ist. Leistungen für die Versorgung im Ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst kann nur derjenige abrechnen, der laut BD-Online zum Dienst eingeteilt ist.

Fehler bei der Abrechnung von ÄBD-Leistungen vermeiden

  • Uhrzeit zu jeder GOP 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218 eintragen
  • Dienst zutreffend im Dienstplanungsprogramm BD-Online hinterlegen
  • in der Bereitschaftspraxis nie mehrere Ärzte auf einem Schein abrechnen
  • für jeden Dienst pro Patient einen Schein anlegen (selbst wenn derselbe Patient beim selben Arzt in zwei Diensten hintereinander beide Male erscheint)
  • beim Dienst in der Bereitschaftspraxis eigene LANR verwenden (nie den Default-Wert 999999900)
  • Leistungsdatum prüfen
  • alte Strukturpauschale 99630 und 90er Wegegeld-Ziffern (Nordbaden) nicht mehr abrechnen
  • mehrere Inanspruchnahmen durch einen Patient in einem Dienst: mehrere Uhrzeiten angeben und Kontakttrennung einfügen
  • Leistungen des Sitzdienstes über die Bereitschaftspraxis abrechnen
  • Leistungen im Fahrdienst
    Wenn Sie als Vertragsarzt im Fahrdienst eingeteilt sind, rechnen Sie Ihre Leist­ungen primär über Ihre eigene Praxis-BSNR ab. Diese Regelung gilt unab­hängig davon, ob in dem Notfalldienstbereich ein Fahrservice angeboten wird. Hierzu benötigen Sie ein mobiles Chipkartenlesegerät passend zu Ihrem PVS in Ihrer Praxis und einen Notfallkoffer, in dem alle wesentlichen Medikamente für Ihren Dienst enthalten sind. Eine Ausnahme besteht für Ärzte, die aufgrund ihrer Fach­richtung aktuell noch kein Kartenlesegerät in ihrer Praxis besitzen. Kooperationsärzte sowie Vertragsärzte mit einem zusätzlichen Bereit­schafts­dienst­status (NFD-Z) müssen hingegen immer ihre erbrachten Leistungen über die jeweilige Bereitschaftspraxis abrechnen
  • (Papier-)Scheine zusätzlich zur digitalen Abrechnung nur bei Sozialämtern und Asyl(bewerbern)
  • bei Dienst ohne Inanspruchnahme (keine Leistung erbracht und abgerechnet): Notfallschein im Computer anlegen und einen Pseudo-Abrechnungsfall anhand folgender Daten anlegen:
    • Kostenträger: AOK BW
    • Vorname: Ärztlicher
    • Nachname: Bereitschaftsdienst Arzt 1, 2, 3, ...
    • Straße: Notfallstr. 1
    • Ort: 12345 Notfallstadt
    • Geburtsdatum: 01.01.2020
    • Pseudo-GOP 99999 mit ICD Z02 und die Uhrzeit des Dienstbeginns
  • bei Behandlung von Privat-/BG-Patienten ebenfalls einen solchen Notfallschein mit den oben genannten Daten anlegen mit GOP 99909 mit Multiplikator (z. B. 99909 x 5 bei fünf Privat-/BG-Patienten im jeweiligen Dienst), sodass der Sprech­stunden­bedarf für Nicht-GKV-Patienten ermittelt und als Pauschal­betrag verrechnet werden kann (unabhängig davon, ob SSB verbraucht wurde oder nicht; nicht bei Leichen­schau); Eintragung auch auf dem Schein für die Förderung (GOP 99999) möglich

Bitte beachten Sie die genannten Punkte, damit wir Ihr Honorar korrekt ermitteln können.

Strukturpauschale & Mindesthonorar

Informationen zur Strukturpauschale und der Förderung im Sitz- und Fahrdienst (Mindesthonorar) finden Sie in der Erläuterung zum Honorarbescheid Notfalldienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst).

Fragen und Antworten zum Bereitschaftsdienst

Die wichtigsten Fragen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg beantwortet unser Index von A – Z.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025