Die KBV hat zum 01.07.2016 ihre für alle Kassenärztlichen Vereinigungen geltenden Vorgaben zur Honorarverteilung angepasst. Die KV Baden-Württemberg ist verpflichtet, diese Änderungen in ihren Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu übernehmen, in der Vertreterversammlung zu beschließen und zu veröffentlichen.
Patientensicherheit – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor.