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Änderungen Honorarverteilung mit Wirkung zum 01. Juli 2016

Die KBV hat zum 01.07.2016 ihre für alle Kassenärztlichen Vereinigungen geltenden Vorgaben zur Honorarverteilung angepasst. Die KV Baden-Württemberg ist verpflichtet, diese Änderungen in ihren Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu übernehmen, in der Vertreterversammlung zu beschließen und zu veröffentlichen.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2023