Wie kommt der alleinlebende Kranke nachts an ein dringend notwendiges Medikament?
Die Ärztin des Bereitschaftsdienstes kommt mitten in der Nacht irgendwo im Ländle zum Hausbesuch. Der alleinlebende Patient ist schwer krank und benötigt dringend ein Medikament. Zur weit entfernten Bereitschaftsdienstapotheke kann er nicht fahren und helfende Angehörige, die er dorthin schicken könnte, hat er nicht. Die Therapie, die schnell begonnen werden sollte, beginnt nicht zeitgerecht. Das kann schwere gesundheitliche Folgen haben.
Ähnliche Situation: Erkrankter Patient im Pflegeheim. Auch bei ihm wird in der Nacht oder am Wochenende vom Bereitschaftsdienst ein Medikament zum zeitnahen Therapiebeginn verordnet. Eine Belieferung des Pflegeheims durch den Lieferdienst kann aber erst am nächsten Werktag erfolgen.
Dispensierrecht durch Ärzte soll Missstand beseitigen
Diesen gefährlichen Missstand möchte der Gesetzgeber beseitigen und Ärztinnen und Ärzten künftig in solchen Situationen und in Integrierten Notfallzentren die direkte Abgabe von Medikamenten ermöglichen, wenn Apotheken geschlossen haben. Dieses Dispensierrecht durch Ärzte, wie es in vielen Ländern der Welt besteht, ist eine gute Sache, finden die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die den landesweiten Bereitschaftsdienst sicherstellt.
Sturm läuft hiergegen der Interessensverband der Apotheker (ABDA), der seine wirtschaftlichen Interessen gefährdet sieht.
Aus Sicht der KVBW gibt es keine Gründe, von der vom Bundestag bereits beschlossenen Abgabe von Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten im Rahmen des Bereitschaftsdienstes abzuweichen. Die Arzneimittelabgabe sei vor allem im Sinne des Patienteninteresses sehr zu begrüßen. Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW, dazu: „Schon heute werden in den Arztpraxen jeden Tag seitens der Ärztinnen und Ärzte Verordnungen für Medikamente ausgestellt. Dabei gehört es zur Aufgabe der medizinisch ausgebildeten Ärzte, auch Dosis und Einnahmeform der Medikamente den Patienten zu erläutern. Risiken für die Patientensicherheit bestehen nicht und sind daher auch im Bereitschaftsdienst nicht zu erwarten. Ganz anders sieht das jedoch aus, wenn – wie ebenfalls beschlossen – künftig nicht medizinisch ausgebildete Apotheker auf einmal Untersuchungen und Behandlungen durchführen, die klar in ärztliche Hand gehören.“
Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt hebt vor allem den Nutzen für die Patientinnen und Patienten hervor: „Ich selbst habe über viele Jahre hinweg viele Dienste im Rahmen des Bereitschaftsdienstes übernommen. Häufig ist es dabei vorgekommen, dass die ärztliche Versorgung zwar ausgezeichnet funktioniert hat, die Patienten aber in der Nacht oder an den Wochenenden und Feiertagen keine Möglichkeit hatten, in die nächste Apotheke zu kommen, um das erforderliche Medikament zu holen. Wenn unsere Ärztinnen und Ärzte nun die wichtigsten Medikamente an die Patienten geben können, damit die Zeit bis zum nächsten Werktag überbrückt werden kann, ist das im Sinne der Patienten sehr zu begrüßen.“