Sprechstundenbedarf: Aktuelle Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Für nachfolgende Mittel wurden von der GKV Einzelprüfanträge infolge unwirtschaftlichen Bezuges – den Bezugsweg oder die verordnete Menge betreffend – gestellt:
- BSS Distra Sol Spüllösung,
- Infusionsbestecke/-nadeln,
- Solutrast,
- Venofix und
- Verbandsmaterial.
Wirtschaftlicher Bezugsweg auch im Sprechstundenbedarf wichtig
Bei der Verordnung von Mitteln, die von der Apothekenpflicht oder von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommen sind, soll der wirtschaftlichste Bezugsweg – z. B. Bezug direkt vom Hersteller oder Großhändler – gewählt werden (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung § 4 Punkt 11). Im Einzelnen sind dies:
- Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z. B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen – auch Allergie-Testsubstanzen für Provokationstests können hier zugeordnet werden;
- Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind;
- nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z. B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
- Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 medizinisch-technische Mittel);
- Einmalartikel (soweit in der Anlage 1 genannt).
Um in Zukunft unnötige Regressanträge zu vermeiden, bitten wir um Beachtung dieses Hinweises!
Dokumente zum Download
- Sprechstundenbedarfsvereinbarung (gültig ab 01.01.2023)
- Liste der zulässigen Mittel Sprechstundenbedarf
Direktkontakt
- Auskunft zu Sprechstundenbedarf
- 0711 7875-3660
- sprechstundenbedarf@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr