Psychotherapeuten: Finanzielle Anreize für die Kurzzeittherapie
Kurzzeittherapien in der Psychotherapie werden ab 1. April besser vergütet. Konkret erhalten Psychotherapeuten einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent auf die ersten zehn Sitzungen. Dies gilt bei Einzel- und Gruppenbehandlungen und auch dann, wenn bereits eine Akutbehandlung stattgefunden hat. Der Zuschlag wird auch auf Einzeltherapien per Videosprechstunde gezahlt.
Stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihre Mindestsprechstunden (25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte bei vollem Praxissitz) gemeldet haben. UPDATE: Seit dem zweiten Quartal 2021 können die Zuschläge nach der GOP 35591 (Einzelbehandlung), 35593 bis 35599 (Gruppenbehandlung) nicht mehr automatisiert zugesetzt werden, sondern müssen von der Praxis selbst bei der Quartalsabrechnung eingetragen werden.