Nur die aktuellste Versichertenkarte benutzen
Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte erhalten haben, sollten diese aktuelle elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitnehmen, wenn sie zum Arzt gehen – auch dann, wenn die alte Karte auf den ersten Blick noch gültig zu sein scheint. Etliche G1-Karten (Gesundheitskarten der ersten Generation) sind zwar laut ihrem aufgedruckten Gültigkeitsdatum auf der Rückseite noch nicht abgelaufen, aber trotzdem ungültig. Die ungültigen Karten unterscheiden sich optisch nicht unbedingt von den weiterhin gültigen Karten.
Zum Hintergrund: Telematikinfrastruktur
Arztpraxen und Kliniken werden derzeit schrittweise an das größte deutsche IT-Gesundheitsnetz, die Telematikinfrastruktur, angeschlossen. In den Praxen, die bereits angebunden sind, werden Stammdaten wie die Adressen der Versicherten erstmals online abgeglichen und aktualisiert. eGK der Generation 1 (G1) können nicht mehr ins Praxisverwaltungssystem eingelesen werden. Der elektronische Abgleich ist nur mit den neuen Karten möglich. Daher empfiehlt sich, bei Erhalt einer neuen eGK die alte Karte zu vernichten. Dazu auf jeden Fall die alte Karte am Chip zerschneiden. So lassen sich Verwechslungen vermeiden.
Wenn unklar ist, ob die vorhandene eGK auch die aktuellste Karte ist, kann bei Bedarf die jeweilige Krankenkasse dies anhand der auf Rückseite der eGK aufgedruckten Kartennummer (ICCSN) prüfen.