Muster 12 zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege wird anwenderfreundlicher
Bundesweit wird zum 1. Oktober 2017 ein geänderter Vordruck für die Verordnung von Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der vor einem Jahr eingeführten Unterstützungspflege vorliegen.
Das neue Formular ist einfacher auszufüllen und enthält trotzdem alle Informationen, die der Pflegedienst für die Versorgung der Patienten benötigt. Der Durchschlag des Musters 12 für die Abrechnung des Pflegedienstes (Muster 12c alt) ist daher nicht mehr notwendig.
Leistungen wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Kompressionsbehandlung und Wundversorgung werden gezielt in der Reihenfolge abgefragt, wie sie in der Praxis am häufigsten vorkommen. Felder für leistungsrechtliche Angaben, die ausschließlich die Krankenkassen benötigen, wurden größtenteils gestrichen.
Neu ist ein Ankreuzfeld für die Unterstützungspflege, die am 1. Januar 2016 in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wurde. Soweit keine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt, ist Unterstützungspflege wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung verordnungsfähig.
In den Praxisverwaltungssystemen wird das neue Formular hinterlegt sein und kann am Rechner ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erzeugt werden.
Das neue Muster 12 löst zum 1. Oktober 2017 das bisherige Formular ab. Alte Vordrucke dürfen danach nicht mehr verwendet werden, da sie ihre Gültigkeit verlieren.
Weitere Details folgen in unserem Verordnungsforum 42 sowie im Rundschreiben der KVBW, die beide im Juli 2017 erscheinen werden.