KVBW klagt wegen Investment in Verius-Inhaberschuldverschreibungen
Die KVBW hat im Juli darüber informiert, dass sie vor dem Hintergrund der Investition in Verius-Inhaberschuldverschreibungen Klage beim Landgericht Frankfurt erhoben hat. Die KVBW hatte ab 2019 in mehreren Tranchen bis 2022 in diese Anlagen investiert. Damals herrschte ein Zinsumfeld mit Negativzinsen, die bereits ein beträchtliches Volu-men angenommen hatten. Damals war es erforderlich, das Geld so anzulegen, dass wenigstens der Werterhalt gesichert wird.
Institutionen wie die KVBW unterliegen besonders strengen Richtlinien für ihre Finanzanlagen. Dementsprechend hatte die KVBW die Anlagen auch auf ihre Konformität mit diesen SGB-IV-Richtlinien intensiv geprüft. Die Einschätzung der KVBW, dass sie mit dieser Anlage den strengen Anforderungen des SGB IV und den internen Richtlinien folgt, wurde ihr mehrfach – auch durch externe Kontrollen – bestätigt. Ziel war stets, ihrer Verantwortung für den sorgsamen Umgang mit den Beiträgen ihrer Mitglieder gerecht zu werden.
Zugesagte Zinszahlungen sind zunächst pünktlich erfolgt. Es gab daher keinen Grund für die KVBW, an der Anlageentscheidung zu zweifeln. Als sich zu einem späterem Zeitpunkt Hinweise ergaben, dass möglicherweise Verluste entstehen könnten, war ein Ausstieg aus der Anlage schon nicht mehr möglich. Nach und nach hat sich herausgestellt, dass die KVBW und andere Anleger nach unserer heutigen Auffassung durch ein unzutreffendes Anlagebild wiederholt hinsichtlich der Anlagesicherheit bewusst getäuscht wurden. Wesentliche Anlagerisiken wurden verschleiert, zentrale Elemente für die Sicherheit wurden nicht wie zugesichert eingehalten, über die Vereinbarkeit des Wertpapiers mit den SGB-IV-Anforderungen wurde ein unzutreffendes Bild vermittelt. Inzwischen ist von einem Totalverlust auszugehen.
Gemeinsames Vorgehen
In der Vertreterversammlung am 23. September 2026 haben die Delegierten Vorstand und Geschäftsführung umfassend und kritisch zu allen relevanten Aspekten befragt. Im Mittelpunkt standen die Entscheidungsprozesse bei der Geldanlage, die Entwicklung des Fonds, die Rolle der beteiligten Banken und Fondsakteure sowie die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. „Die intensive Diskussion hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass alle relevanten Fragen offen und transparent behandelt wurden. Vorstand und Selbstverwaltung stehen geschlossen hinter dem Ziel, die Vorgänge umfassend aufzuklären und mögliche Ansprüche konsequent durchzusetzen“, heißt es aus dem Kreis der Verantwortlichen. Ergänzend kommt eine Arbeitsgruppe aus Delegierten der Vertreterversammlung zum Einsatz, die die vorhandenen Informationen sichten und eine kontinuierliche Begleitung des Verfahrens sicherstellen soll.
Die Klage am Landgericht Frankfurt richtet sich gegen mehrere an Konzeption, Verwaltung und Vermarktung des Fonds beteiligte Akteure. Vorstand und Vertreterversammlung sind sich dabei einig: Irreführende Darstellungen dürfen nicht folgenlos bleiben. Die Verantwortlichkeiten müssen lückenlos aufgearbeitet werden. Gleichzeitig gilt es, die finanziellen Interessen der Mitglieder bestmöglich zu schützen und entstandene Schäden soweit möglich zu begrenzen. Aufgrund des laufenden Klageverfahrens bittet die KVBW um Verständnis, dass sie derzeit nicht alle Fragen vollständig beantworten kann.
Die Pressemitteilung ist unter www.kvbawue.de/presse/verius veröffentlicht.