Kontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr auf Kassenrezept

Gesetzesänderung ist seit 29. März 2019 in Kraft

Ab sofort haben Frauen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres, also bis zu ihrem 22. Geburtstag, Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln zulasten der GKV. Bisher galt als Altersgrenze der 20. Geburtstag.

Die Änderung betrifft alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel („Pille” u. a.) sowie die verschreibungsfreien Notfallkontrazeptiva (soweit sie ärztlich verordnet werden).

Die Anhebung der Altersgrenze in § 24a SGB V (Empfängnisverhütung) ist Teil des Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch, das am 29. März 2019 in Kraft getreten ist.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025