Änderungen bei der Impfung gegen Chikungunya

Ergänzungen bei der beruflichen und Reiseindikation in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie

Chikungunya ist eine durch Stechmücken übertragene Virusinfektion, die in tropischen und subtropischen Regionen verbreitet ist.

Zum 29. Oktober 2026 wurde in der Schutzimpfungs-Richtlinie die berufliche und Reiseindikation folgendermaßen ergänzt: Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits an Chikungunya erkrankt sind, empfiehlt die STIKO keine Impfung, da nach durchgemachter Infektion eine lebenslange Immunität vermutet wird.

Informationen zu Chikungunya-Ausbruchsgebieten stellen die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Hinweise zu Chikungunya-Endemiegebieten finden sich in der Ländertabelle der STIKO.

Abrechnung und Verordnung der Impfung

Die Chikungunya-Impfung wird mit der Ziffer 89139Y abgerechnet und auf Namen des Patienten verordnet.
 
Impfungen gegen Chikungunya, die aufgrund einer Urlaubsreise vom Patienten gewünscht werden, sind privat zu verordnen und abzurechnen.

Letzte Aktualisierung: 03.11.2026