Fördergeld fürs Praktische Jahr & innovative Versorgungsmodelle

Änderung der ZuZ-Förderrichtlinie zum 1. August 2016 schafft neue Anreize

Mit dem Programm Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ) begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Ab 1. August 2016 gibt‘s nun auch Fördergeld für den hausärztlichen Nachwuchs im Praktischen Jahr (PJ) sowie für innovative Versorgungsmodelle.

Die KVBW unterstützt künftig das Praktische Jahr von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen mit 595 Euro pro Monat.

Neu ist auch, dass die Förderung bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis in ZuZ-Fördergebieten künftig für Haus- und Fachärzte gleichermaßen gilt.

Die komplette Förderrichtlinie mit allen Details, die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage unter ZuZ: Ziel und Zukunft. Die Fördergebiete erkennen Sie am Euro-Symbol in unserer Übersichtskarte.

Direktkontakt

Ziel und Zukunft ZuZ
0761 884-3700
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025