AOK BW beantwortet künftig keine Fax-Anfragen zu Versichertendaten mehr

Telefonische Auskünfte werden weiterhin erteilt

Die AOK BW hat mitgeteilt, ab dem 5. Februar 2020 Anfragen der Arztpraxen per Fax zu Mitgliedschaften, Abrechnungsscheinen und Versichertendaten etc. nicht mehr zu beantworten. Grund ist die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Bitte sehen Sie deshalb bei nicht vorliegenden Gesundheitskarten künftig von Anfragen per Fax an die AOK BW ab. Telefonische Auskünfte werden weiterhin erteilt.

Vorgehen bei fehlender, ungültiger oder nicht lesbarer Karte

Kann der Versicherte vor Beginn seiner Behandlung keine Gesundheitskarte vorlegen oder ist diese ungültig, hat er zehn Tage Zeit, um den Versichertennachweis zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie von dem Patienten für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht der Patient bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhält er das gezahlte Geld zurück.

Liegt die Gesundheitskarte zwar vor, die Daten können aber aus technischen Gründen nicht eingelesen werden oder es handelt sich um einen Notfall, können die Daten ersatzweise manuell erfasst werden (Ersatzverfahren). Die Vorlage einer Versichertenbescheinigung ist für das Ersatzverfahren nicht notwendig.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025