Änderung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie zum 1. Januar 2019

Fristen für Datenübermittlung sowie Prüfzyklen wurden verlängert

Die Gesamtvertragspartner haben sich auf eine Überarbeitung der Qualitätssicherungs­verein­ba­rung Zervix-Zytologie verständigt. Zukünftig endet die Frist zur Übermittlung der Jahresstatistik für zytologisch verantwortliche Ärzte erst am 31. August eines Jahres (statt wie bisher bis zum 31. Juli). Somit steht Ihnen mehr Zeit für die Plausibilisierung der Daten zur Verfügung.

Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich außerdem auf eine Verlängerung des Prüfzyklus für zytologieverantwortliche Ärzte geeinigt, die die Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation zweimal in Folge bestanden haben. Statt alle zwei Jahre werden diese Ärzte dann nur noch alle vier Jahre überprüft. Sofern eine Prüfung nicht bestanden wird, setzt der zweijährige Prüfzyklus wieder ein.

Die Änderungen wurden im Deutschen Ärzteblatt vom 18.01.2019 veröffentlicht (Jg. 116(3), Seite A-103).

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Letzte Aktualisierung: 20.03.2025