Wer im Glashaus saß, sollte das nicht vergessen, bevor er wirft – oder was ist ein ÜBUM?
Äußerst verwundert hat sich KVBW-Chef Dr. Norbert Metke über Äußerungen des SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach über die Studie einer Unternehmensberatung zu den Verwaltungskosten im Gesundheitssystem gezeigt, die feststellt, dass bis zu 25 Prozent der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verwaltungskosten verbraucht werden sollen.
Metke warf Lauterbach am Mittwoch in Stuttgart vor diesem Hintergrund eine nicht zu akzeptierende Doppelzüngigkeit gegen die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen vor: „Als enger Berater, und damit auch Bürokratiebeauftragter und -verantwortlicher der langjährigen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist Herr Lauterbach mit dieser zusammen für den Bürokratieumfang des Systems und die dadurch hervorgerufenen Kosten weitgehend allein verantwortlich. Denn die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und KVen setzt nichts anderes an Regelungen um, als die die vom Gesetzgeber im SGB V vorgegeben sind. Die derzeitige Honorarsystematik, Plausibilitätsprüfung, Richtgrößen bei Arznei- und Heilmitteln und viele weitere gesetzliche Vorschriften mit dem daraus hervorgehenden Überbürokratisierungsumsetzungsmonster (ÜBUM) stammen beispielsweise aus dieser Zeit. Verantwortlich hierfür ist der Gesetzgeber und nicht die Selbstverwaltung. Man muss sich schon wundern, welchen Wandlungen sich in politischen Bereichen vollziehen“, so Metke.
Metke weiter: „Als besonders ärgerlich und geradezu als Hohn empfinde ich es dann, wenn sich die Verantwortlichen für den Überbürokratismus und für ein Kontrollsystems ohnegleichen hinstellen und die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzte dafür verantwortlich machen.
Kassen und Ärzte sind vom Gesetz verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und auch die der Gerichte umzusetzen. Gerade weil die Politik in vielen Fällen nicht den Mut hat, klare Regelungen in die Gesetze hineinzuschreiben und ihre Vorgaben nicht richtig durchdenkt, bevor sie in Kraft umgesetzt werden, entsteht hinterher oft teure juristische Klarstellung und Bürokratie. Himmelsangst wird mir aber, wenn ich die zentralistischen Tendenzen von Herrn Lauterbach zur Kenntnis nehme, der offensichtlich immer noch der Ansicht ist, dass diese Regelung mit der Überkontrolle umso besser sind, je weiter entfernt sie von der Basis festgelegt werden.
Wie bei der Kehrtwende in der Rentenfrage 67, der Rücknahme von Teilen der Hartz-IV-Bestimmung scheint sich Herr Lauterbach nunmehr auch in der Gesundheitspolitik von dem zu verabschieden, was er mit initiativ selbst in der Regierungsverantwortung beschlossen hat.“