Unter Dach und Fach
Die Reform des ärztlichen Notfalldienstes für Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2014 ist unter Dach und Fach. Die Delegierten der Vertreterversammlung der KVBW stimmten gestern auf einer Sonder-Vertreterversammlung nahezu einstimmig dem entsprechenden Antrag des Vorstandes zu einer Änderung der Notfalldienstordnung zu. Damit ist die Reform in das Regelwerk der KVBW nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung eingegangen, die vorbereitenden Schritte zu ihrer Umsetzung haben begonnen.
Umfangreiche Diskussion mit den Mitgliedern im Vorfeld
Der Verabschiedung der Notfalldienstreform in ihrer jetzt vor liegenden Form ging eine umfangreiche Diskussion des Vorstandes mit den Delegierten der Vertreterversammlung, den Berufsverbänden, insbesondere aber mit den Mitgliedern an der Basis in der Veranstaltungsreihe "Vorstand on Tour" voraus. Diese Diskussionen haben in einem konstruktiven Prozess zur jetzt verabschiedeten Notfalldienstordnung geführt mit dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg unter sich ändernden Rahmenbedingungen für die Zukunft eine sichere Versorgung im Notfalldienst erhalten hat.
So soll der Notfalldienst künftig an den Wochenenden, in Ballungszentren auch wochentags, flächendeckend neben einem Hausbesuchsdienst in zentralen Notfallpraxen durchgeführt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wird sich, so fern lokal gewünscht, in den zu gründenden Notfallpraxen, um Organisation, Ausstattung und weiteres kümmern. Zusätzlich zu den 75 bereits installierten Notfallpraxen in Baden-Württemberg ist die Etablierung weiterer 20 Notfallpraxen bis zum ersten Quartal 2014 vorgesehen.
Regionaler Gestaltungsspielraum bleibt
Die bereits bestehenden Notfallpraxen, die seit Jahren erfolgreich in lokaler Initiative betrieben werden, sollen und können diesen Status weiter beibehalten. Sie behalten auch weiterhin einen regionalen Gestaltungsspielraum. Für ihren finanziellen Aufwand bekommen diese Praxen einen Ausgleich.
Die beschlossene Notfalldienstreform wird zu einer nachhaltigen Verbesserung führen: für die Patienten durch die Kompetenzbündelung durch Kooperation der Notfallpraxen mit den Krankenhausambulanzen, für die Ärzte durch eine vielerorts merklichen Reduktion der Dienstbelastung und zudem durch eine bessere Vergütung der Notfalldienste. Für die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für neue Strukturen (z. B. Notfallpraxen, Fahrdienst) wird eine landesweite Umlage aus einer Kopfpauschale und einem honorarabhängigen Anteil erhoben. Eine großzügige Unterstützung der Krankenkassenverbände Baden-Württembergs ist bereits für das Jahr 2013 erfolgt. Sie beträgt heute bereits knapp ein Drittel der anfallenden erforderlichen Zusatzmittel und ist auch weiterhin in Aussicht gestellt. Die neue landesweit einheitliche Umlage löst die bisher regional untereschiedlichen Umlagen ab.
Ansatz der Notfalldienstreform war unter anderem, die völlig ungleiche Belastung der Ärzte im Lande in Bezug auf Dienstfrequenz und Vergütung im Rahmen des Notfalldiensts. Die Dienst leistenden Ärzte sollen künftig finanziell gefördert werden, um eine Mindestvergütung zu gewährleisten.
Dort wo gewünscht, wird die KVBW zukünftig einen Fahrservice (Fahrer und Wagen) für die Ärzte bereitstellen, die in einem Fahrdienst tätig sind. Doctores Metke und Fechner freuten sich sichtlich über die große Zustimmung in der Vertreterversammlung und dankten allen Delegierten für die engagierte Diskussion sowie die konstruktive Unterstützung und Mitarbeit. Für die beiden Vorstandsvorsitzenden ist die Reform ein zentraler Schritt für die Weiterentwicklung der Versorgung und der Beweis für die Handlungsfähigkeit der KVBW.