Prä- und poststationäre Leistungen durch niedergelassene Vertragsärzte im Auftrag des Krankenhauses gemäß § 115a SGB V
Behandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer stationären OP von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden, regelt das seit Beginn vorigen Jahres geltende Versorgungsstrukturgesetz im § 115 a. Um zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der prä- und poststationären Leistungen Niedergelassener im Auftrag des Krankenhauses zu kommen, unternimmt die KVBW jetzt einen neuen Anlauf, eine Rahmenvereinbarung mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BKWG) abzuschließen. In einem offenen Brief (unten zum Download) bitten die beiden Vorstandsvorsitzenden der KVBW gemeinsam mit den ärztlichen Berufsverbänden den Vorstandsvorsitzenden der BWKG um Kooperation.
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