FALK-KVen erwarten Maßnahmen gegen den Ärztemangel
Eine kreative Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erwarten sich die Vorstände der in der FALK-Kooperation miteinander verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern von Hermann Gröhe für sein erstes Jahr als neuer Bundesgesundheitsminister. Nach einem Treffen der Vorstände am 15. Januar in Berlin hieß es: „Der Koalitionsvertrag bietet viele Ansätze, die Versorgung zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium sollte die angekündigten Reformen nun zügig anpacken. Wirkliche Verbesserungen wird es tatsächlich nur geben, wenn Lösungsansätze über klar definierte Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel die ärztliche Nachwuchssicherung, die bessere Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgung oder die Neuordnung des Vertragswettbewerbs.“
Ambulante Weiterbildung fördern
Für die FALK-Vorstände gehören dazu Änderungen in der Ausbildung der Fachärzte. „Die Politik muss verpflichtend vorschreiben, dass ein Teilabschnitt der Weiterbildung auch in Praxen niedergelassener Fachärzte erfolgt. Dies ist notwendig, da sich einige Weiterbildungsinhalte nur noch in ambulanten Einrichtungen erwerben lassen. Positiver Nebeneffekt wäre, dass angehende Fachärzte so einen Einblick in die Tätigkeit eines Niedergelassenen bekommen und wir dem drohenden Nachwuchsmangel in der ambulanten Versorgung besser vorbeugen können. Die Koalition muss zudem ihre Zusage umsetzen, die ambulante Weiterbildung zu fördern und eine entsprechende Finanzierung absichern.“ Konkretisierungsbedarf sehen die Vorstände auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Arznei- und Heilmitteln. Die Politik möchte hier die bisherige Systematik durch regionale Vereinbarungen ersetzen. Dieser Schritt ist aus Sicht der FALK-KVen richtig und dringend notwendig. „Wir werden uns nur dann wie angestrebt mit den regionalen Krankenkassen einigen und den Arztberuf wieder attraktiver machen können, wenn die Versorgung der Patienten und nicht drohende Regresse im Vordergrund stehen.“ Weiter nannten die Vorstände die Pläne zur besseren Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgung. „Die Krankenhäuser sind zu einem Entlassmanagement gesetzlich verpflichtet, setzen dies aber nicht um. Wenn die Krankenhäuser diese wichtige Aufgabe weiterhin ignorieren, fordern wir den Gesetzgeber auf, die Regeln zu verschärfen. Grundsätzlich muss die Politik bei Reformen im stationären Bereich darauf achten, dass diese nicht auf Kosten der funktionierenden Strukturen im ambulanten Bereich gehen. Zusammenarbeit ja, aber nicht Verschmelzung - so sollte der politische Leitsatz hier lauten.“
Reform des Vertragswettbewerbs
Chancen sehen die Vorstände der vier KVen in den Plänen zur Neuordnung der Versorgungsverträge. „Wir hoffen, dass der Gesetzgeber eine gerechte Wettbewerbsordnung mit gleichen Bedingungen für alle schafft. Nur so lassen sich Innovationen fördern und langfristig in den Kollektivvertrag überführen.“ Bei einer Reform des Vertragswettbewerbs sei es unverzichtbar, dass die KVen Verträge mit einzelnen Krankenkassen abschließen dürfen. „In vielen Bereichen können heute nur Verträge mit allen Kassen einheitlich und gemeinsam abgeschlossen werden. So bestimmt immer der Langsamste das Tempo. Reformen werden dadurch behindert. Hier muss der Gesetzgeber Änderungen vornehmen.“
Handlungsbedarf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Unabhängig vom Koalitionsvertrag sehen die FALK-Vorstände Handlungsbedarf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst, den niedergelassene Ärzte nachts, an Wochenenden und an Feiertagen zusätzlich leisten. „Durch den Ärztemangel wird die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung immer schwerer und zugleich zu einer Hürde für die Niederlassung. Die Ärzte müssen aus ihrem Honorar die Strukturen für den Bereitschaftsdienst finanzieren. Das kann nicht sein. Notwendig sind daher eine adäquate Vergütung und eine Aufhebung der Budgetbegrenzung für Behandlungen im Bereitschaftsdienst. Da der Arzt keinen Einfluss darauf hat, wie viele Patienten am Wochenende den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen, ist es unsinnig, die Vergütung aus dem Gesamtbudget zu nehmen.“ Zu der aktuellen Debatte um eine Termingarantie sagen die FALK-KVen: „Tatsächlich bekommt jeder Patient bei akuten Problemen schnell einen Termin. Das belegen die Umfragen. Grundsätzlich gibt es in der ambulanten Versorgung sehr wohl Kapazitätsprobleme. Solange aber Ärzte nur eine begrenzte Anzahl an Patienten bezahlt bekommen, dürfen wir uns über Wartezeiten nicht beschweren.“ Fazit von FALK: „Unser Ziel ist es, das hohe Niveau in der ambulanten Versorgung aufrechtzuerhalten und aktiv weiterzuentwickeln. Wir werden uns in jedem Fall aktiv in alle Diskussionen einbringen, die ärztliche und psychotherapeutische Kompetenz erfordern und die ambulante Versorgung verbessern können.“