Bisherige Krankenversichertenkarte auch weiterhin unverändert
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) weist darauf hin, dass die bisherige Krankenversichertenkarte auch nach dem Jahreswechsel unverändert ihre Gültigkeit behält. Berichte in einzelnen Medien und Aussagen einzelner Krankenkassen, wonach Patienten, die noch keine Elektronische Gesundheitskarte haben, mit Einschränkungen beim Arztbesuch rechnen müssen, bezeichnet die KVBW als falsch. So müssen Patienten beispielsweise nicht damit rechnen, in diesem Fall für die Behandlung über sogenannte Privatrechnung selbst aufkommen zu müssen.