KVBW-Vorstand hält an Kritik gegen Leistungseinschränkungen durch das GKV-Finanzierungsgesetz fest

Bundesgesundheitsminister Lauterbach will Neupatientenregelung streichen

Aus Anlass der Sondersitzung der Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) am Freitag in Berlin hält der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, an seiner Kritik gegen die drohende Streichung der Neupatientenvergütung fest. „Diese Leistungsreduktion bedeutet eine Schwächung der ärztlichen Versorgung und ist eine Ohrfeige für die Kranken im Land“, so Dr. Metke. 

Die Auswirkungen der geplanten Aufhebung der Neupatientenregelung auf die Patientenversorgung durch das geplante GKV-Finanzierungsgesetz werden die Mitglieder der KBV-VV an diesem Freitag in einer Sondersitzung in Berlin diskutieren, kommentieren und der Öffentlichkeit darlegen, was das Gesetz für die Krankenversorgung bedeutet. Erstmals in der Geschichte der GKV stellt dies eine Mittelreduktion im Gesundheitswesen für die ambulante Versorgung dar. KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Metke weist seit Wochen auf die gravierenden Folgen des GKV-Finanzierungsgesetzes hin und hat immer wieder seine Empörung darüber zum Ausdruck gebracht. „Primär die Kranken im Land, aber auch die Ärzte, Psychotherapeuten und die Praxisteams, die im Rahmen der Coronapandemie in vorderster Linie Unglaubliches leisteten, bekommen von der aktuellen Regierung einen Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine geworfen. Die Patientinnen und Patienten scheinen dem BMG egal zu sein.“

Metke warnt vor den Folgen für die Patientenversorgung durch die Umsetzung des GKV-Finanzierungsgesetzes: „Verminderte Mittel werden in der Folge Versorgungseinschränkungen für die Patientinnen und Patienten bedeuten müssen, weil mit weniger Mitteln nicht dieselben Strukturen aufrechterhalten werden können. 
Unsere Ärztinnen und Ärzte werden für Dinge, die warten können, weniger Termine zur Verfügung stellen können, was zu längeren Wartezeiten führen wird. Wer akut versorgt werden muss, wird versorgt, wer warten kann, wie beispielsweise auf eine Vorsorgeuntersuchung, wird länger warten müssen.“ 

Sorge um Honorarverhandlungen für das Jahr 2023

Mit Sorge blickt die KVBW darüber hinaus auf die „Nullrundenmentalität des GKV-Spitzenverbandes“ (Metke) im Rahmen der Honorarverhandlungen für das Jahr 2023. „Die Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland sind die Solidaritätsmeister, die seit Jahrzehnten an der Seite ihrer Patienten stehen, trotz Budgetierung, welche bedeutet, mehr zu leisten als vergütet zu bekommen. Solidarität leben wir schon immer und das gibt uns das Recht, einen Inflationsausgleich wie alle anderen im Land, auch für unsere Praxisstrukturen und damit auch die Mitarbeiter, fordern zu dürfen.“ Für Inflation und steigende Energiekosten müsse es für die Praxen einen Ausgleich geben. Zudem stehe den Niedergelassenen eine finanzielle Entlastung für die zurückliegenden tarifliche Erhöhung der MFA-Gehälter weiter zu.

Metke weist abschließend darauf hin, dass die großen Verbände nach Ende der Sondersitzung umfangreiche Protestaktionen in Baden-Württemberg gegen die Sparmaßnahmen planen.