Der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, hat die Verordnungseinschränkungen für Antidiarrhoika in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie überarbeitet. Danach können Ärzte auch Präparate mit Lactobacillus rhamnosus GG (mind. 5 x 109 koloniebildende Einheiten/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 22. Juli 2015: BfArM setzt Beschluss der Europäischen Kommission über das Ruhen von Zulassungen um
Das „Rezept für Bewegung“ ist eine Empfehlung des Arztes, die Beratungsleistung kann nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden.