Paxlovid® zur COVID-19-Therapie ab sofort in der regulären Handelskette

Restbestände des Bundes haben bei der Verordnung zunächst Vorrang

Bislang erfolgte die Versorgung mit Paxlovid® aus Beständen des Bundes. Das ändert sich jetzt: Das antivirale COVID-19-Arzneimittel Paxlovid® ist ab sofort über den regulären Großhandel und Apotheken unter der Pharmazentralnummer (PZN) 18380061 erhältlich.

Aber: Für eine Übergangszeit bis zum 14. Februar 2024 können auch weiterhin die vom Bund beschafften Paxlovid®-Bestände (PZN: 17977087) von den Apotheken abgegeben werden. Dies ist deutlich wirtschaftlicher, da die Krankenkassen hierfür nur einen Bruchteil des eigentlichen Arzneimittelpreises zahlen müssen.

Deshalb gilt für die Übergangszeit, dass die Verordnung von Paxlovid® aus Bundes­beständen Vorrang vor der Verordnung aus der regulären Handelskette hat. Nur wenn im konkreten Fall keine Packungen aus Bundesbestand lieferbar sind, dürfen bis zum 14. Februar 2024 auch Paxlovid®-Packungen mit der PZN 18380061 verordnet und abgegeben werden.

So stellen Sie das Rezept aus

Das Rezept wird auf Namen des Patienten ausgestellt und muss die Dosierungs­anleitung („Einnahme alle 12 Stunden über 5 Tage“) sowie die Angabe „Gültig bis [Ausstellungsdatum plus 5 Werktage]“ enthalten. Kostenträger ist die Krankenkasse des Patienten.

Innerhalb der Arzneimittel-Richtwertsystematik in Baden-Württemberg zählt die Wirkstoffkombination zum exRW-Bereich, somit fließen die Arzneimittelkosten nicht in das Verordnungsvolumen Ihrer Praxis.


Dispensierrecht endet

Eine Bevorratungsbestellung für Hausärzte entfällt, weil hierfür kein Kostenträger zur Verfügung steht.

Allgemeine Informationen zu Paxlovid®

Paxlovid® ist zugelassen zur oralen COVID-19-Therapie bei symptomatischen, nicht-hospitalisierten Patienten, die keine Sauerstoffzufuhr benötigen und die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Das Präparat besteht aus zwei Wirkstoffen, Nirmatrelvir und Ritonavir, in zwei verschiedenen Tabletten. Die Therapie muss innerhalb von fünf Tagen nach Eintreten der Symptome beginnen. Die empfohlene Dosierung beträgt 300 mg Nirmatrelvir (= 2 x 150 mg) und 100 mg Ritonavir zur gleichzeitigen Einnahme alle zwölf Stunden über einen Zeitraum von fünf Tagen.

Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören eine Beeinträchtigung des Geschmacks­sinns, Durchfall, Erbrechen und Kopfschmerzen.

Auswahl geeigneter Patienten

Sie können die Therapie bei entsprechender klinischer Symptomatik und bei gegebener Indikation auf Grundlage eines positiven Schnelltests initiieren. Die Bestätigung durch einen PCR-Test wird empfohlen.

Nach den konsentierten Entscheidungskriterien profitieren insbesondere Patienten höheren Alters mit weiteren Risikofaktoren (z. B. Adipositas, Diabetes, Immundefizienz/
-suppression, chronische Niereninsuffizienz, Krebs, Herz- und Lungenerkrankungen) von einer Behandlung.

Eine interaktive Checkliste für den praktischen Einsatz von Paxlovid® finden Sie hier: DGIIN: Interaktive Checkliste für Einsatz von Paxlovid.

Cave: Interaktionen und Kontraindikationen!

Die COVRIIN-Fachgruppe am Robert-Koch-Institut hat Hinweise zu Arzneimittel­wechsel­wirkungen von Paxlovid® und zum Vorgehen bei relevanter Komedikation entwickelt. Mit einem Online-Tool des Herstellers Pfizer lassen sich Informationen der Fachinformation zu einzelnen Wechselwirkungen gezielt abrufen.

Ein übersichtliches Flussdiagramm zum Überprüfen von Arzneimittel-Interaktionen wird von der Universität Liverpool zur Verfügung gestellt.

Auch Patienten mit stark eingeschränkter Nieren- und Leberfunktion sollten das Präparat nicht erhalten. Ferner wird die Anwendung von Paxlovid® während der Schwangerschaft und bei gebärfähigen Frauen, die keine Verhütungsmittel anwenden, nicht empfohlen. Daten zur Anwendung von Paxlovid® in der Stillzeit liegen nicht vor.