Einigung mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für die COVID-19-Schutzimpfungen

Vergütungserhöhung für die Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B

Nach langen Verhandlungen mit allen Krankenkassen in Baden-Württemberg ist jetzt eine Einigung für die Vergütung der COVID-19-Schutzimpfungen erzielt worden, welche zum 8. April 2023 in die Regelversorgung überführt worden sind. Darüber informiert der KVBW-Vorstand in einer aktuellen Schnellinfo.

Es wurde ein Gesamtpaket abgeschlossen, welches neben einer Vergütung für die COVID-19-Impfungen auch eine rückwirkende Vergütungserhöhung der Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B zum 1. April 2023 vorsieht. Eine weitere Vergütungserhöhung für die Schutzimpfungen gegen COVID-19, Influenza und Hepatitis B ist zum 1. Januar 2024 vorgesehen.

Vergütungsübersicht

 Vergütung ab 1. bzw. 8. April 2023Vergütung ab 1. Januar 2024
Hepatitis B /
Influenza
9,50 €10,00 €
COVID-19
(ab 8. April 2023)
Grundvergütung

9,50 €

10,00 €
Zuschlag für Dokumentation3,00 €3,00 €
Zuschlag für Mehraufwand Impfstoffe3,00 €3,00 €
Summe15,50 €16,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Somit erhalten Sie für die Durchführung einer COVID-19-Impfung seit dem 8. April 2023 insgesamt 15,50 € bzw. ab dem 1. Januar 2024 16,00 €. Die Zuschläge werden so lange vergütet, wie es den Mehraufwand im Zusammenhang mit den COVID-19-Schutzimpfungen gibt. Die Impfpreise werden außerdem ab 2025 im jeweils kassenüblichen Verfahren angepasst.

Die neuen Beträge sind bereits bei den Ihnen bekannten Gebührenordnungspositionen (Impfziffern) hinterlegt und ab dem 4. Quartal 2023 auch automatisch in den Praxisverwaltungssystemen sichtbar. Für das 2. und 3. Quartal 2023 ist es Ihnen möglich, die Beträge manuell im Praxisverwaltungssystem einzutragen.

Dokumente zum Download

Mehr zum Thema

Direktkontakt

Verordnungsberatung Impfungen
0711 7875-3690
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Nur Fachberatung. Keine Patientenanfragen!