Terminservicestelle (TSS)

Wissenswertes für die Praxis

Die Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben Terminservicestellen. Dazu hat sie der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verpflichtet (§ 75 Abs. 1a SGB V). Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Krankenversicherten einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten sowie Haus- und Kinderärzte zu vermitteln.

So melden Sie uns Ihre Termine

  1. ausschließlich wie gewohnt im Mitgliederportal anmelden (Benutzerkennung wie bei Online-Abrechnung)
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Praxisorganisation“
  3. Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Termine melden (eTerminservice)“ 
  4. gewünschtes Terminprofil wählen und Termine einpflegen:
  5. eTerminservice Kurzanleitung
  6. Zahl der zu meldenden Termine pro Arzt/Therapeut siehe Tabelle: Terminservicestelle: Terminzahl nach Fachgruppen
  7. im Praxisprofil unbedingt Benachrichtigungskanal (E-Mail oder Fax) zur Rückmeldung über vergebene Termine festlegen (mehr zum Benachrichtigungssystem »)

Antworten auf die häufigsten Fragen zum eTerminservice finden Sie unter FAQ.

Das regelt das Gesetz unter anderem:

  • Terminvermittlung innerhalb einer Woche
  • Überweisung als Voraussetzung
    (Ausnahme: Augen- und Frauenärzte, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte, Psychotherapeuten)
  • Wartezeit bis zum Termin maximal vier Wochen
    (zwei Wochen bei psychotherapeutischer Akutbehandlung)
  • kein Anspruch auf Termin bei bestimmtem Arzt oder Therapeuten („Wunscharzt“)
  • zumutbare Entfernung
  • Behandlungstermin im Krankenhaus, falls fristgerechte Terminvermittlung scheitert

Terminvermittlung lohnt sich für Sie

Was Ärzte & Psychotherapeuten wissen müssen:

  • Bitte nutzen Sie den eTerminservice der KVen, um Termine einzutragen, die Sie für Patienten freihalten, die sich an unseren Terminservice wenden.
  • Aufruf im Mitgliederportal der KVBW siehe:
    FAQ Wie ist der eTerminservice zu erreichen?.
  • Terminmangel kann teuer werden. Gelingt es nicht, fristgerecht Termine an die Patienten zu vermitteln, verlangt der Gesetzgeber die ambulante Versorgung durch das Krankenhaus, bezahlt von den Niedergelassenen.
  • Rückmeldung über Termine, die unsere Terminservicestelle an Patienten vergeben hat, erhalten Praxen automatisiert aus der Software eTerminservice. Bitte richten Sie dort unter dem Menüpunkt „Praxisdaten“ unbedingt einen Benachrichtigungs­k­anal (E-Mail oder Fax) ein (mehr erfahren »).

Antworten auf die häufigsten Fragen zum eTerminservice finden Sie unter FAQ.

No-Show-Rate mit GOP 99111 erfassen

Psychotherapeuten können von der Terminservicestelle vermittelte Termine, die von Patienten nicht wahrgenommen wurden, ab 1. Januar 2023 mit der GOP 99111 erfassen. Sie legen dafür einen Pseudofall an (mehr erfahren »). 

Was Überweiser wissen müssen:

  • Sie entscheiden, ob eine Überweisung dringlich ist!
  • Verschiebbare Untersuchungen sind insbesondere
    • Früherkennungsuntersuchungen
    • Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen
    • Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
  • Eine Bagatellerkrankung liegt vor, wenn ein Zuwarten von mehr als vier Wochen hingenommen werden kann.
  • Der Überweisende macht auf der Überweisung durch das Aufbringen eines Vermittlungscodes deutlich, ob es sich um eine dringliche Überweisung handelt.
  • Die Vermittlungscode-Etiketten können Sie bei uns per Telefon oder E-Mail anfordern.
  • Als Nutzer von KV-Connect können Sie die Vermittlungscodes über den eTerminservice abrufen (Informationen bei Ihrem Systemhaus).
KQB-LogoKundenorientierte Qualitätstestierung für Beratungsorganisationen - Qualitätstestiert bis 04.12.2023
Letzte Aktualisierung: 22.03.2023