Kapselendoskopie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V für die Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen
Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms (endoskopische Untersuchung mittels einer den Darm passierenden Kapsel mit einem Bildübertragungssystem) nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 16
Gebührennummern
Applikation:
13425, 04528 (Kinder) EBM
Auswertung:
13426, 04529 (Kinder) EBM
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie ab sofort unseren neuen Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (noch) Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Erstellen einer betriebsstätten- und arztbezogenen Jahresstatistik
Alle Untersuchungsergebnisse von Untersuchungen mittels Kapselendoskopie sind für ein Kalenderjahr in einer Jahresstatistik zusammenzufassen. Die Jahresstatistik muss immer vom applizierenden Arzt erstellt werden. Ärzte, die ausschließlich auswerten, dürfen keine Jahresstatistik erstellen. Sie dokumentieren die Leistungen mittels Kapselendoskopie elektronisch über eine Erfassungsoberfläche im Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die müssen die Daten jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine vergleichende Auswertung.
Elektronische Dokumentation Kapselendoskopie kann bis 31. August 2025 nachgeholt werden
Der Zugriff auf das eDoku-Portal zum Erfassen der Jahresstatistik Kapselendoskopie war Ende Juni 2025 teilweise nur eingeschränkt möglich. Falls Sie die Statistik für das Berichtsjahr 2024 daher nicht einreichen konnten, können Sie dies vom 1. bis 31. August 2025 nachholen.