Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Identische QS-Verfahren für Praxis und Klinik
Eine gleich gute Versorgungsqualität in Praxis und Klinik ist das Ziel der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS). Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl in Krankenhäusern als auch in Vertragsarztpraxen erbracht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2015 erstmals in einer Richtlinie einrichtungs- und sektorenübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung festgelegt. Zum 1. Januar 2019 sind die sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren in die neue Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) übergegangen.
Gleiche Maßstäbe – gleiche Qualität
Im ambulanten und stationären Sektor werden dieselben Daten erhoben und nach identischen Maßstäben beurteilt. Mit den erhobenen Daten sind Längsschnittbetrachtungen möglich. Behandlungsverläufe können im Ganzen über Sektorengrenzen und verschiedene Ärzte und Therapeuten hinweg analysiert und beurteilt werden.
Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Pflicht zur quartalsweisen Datenlieferung für 2020/21 ausgesetzt
Die Verpflichtung zur quartalsweisen Datenlieferung – jeweils zum 28. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – wird aufgrund der Corona-Pandemie für das Erfassungsjahr 2020 und 2021 ausgesetzt. Die einzelnen Quartale müssen nicht zwingend zu den genannten Fristen geliefert werden. Diese Regelung gilt für die beteiligten Vertragsärzte der Verfahren QS PCI und QS NET. Für die Erfassungsjahre 2020 und 2021 gilt jeweils eine Pflicht zur Datenlieferung für das Gesamtjahr bis zum 15. März des jeweiligen Folgejahres. Von Nephrologen (QS NET) wird für das Jahr 2020 keine Nachdokumentation erwartet.