im allgemeinen und pädiatrischen Bereitschaftsdienst
Die KVBW ergänzt ihr Angebot im Ärztlichen Bereitschaftsdienst seit 2021 sowohl mit einem allgemein- als auch kinderärztlichen telemedizinischen Bereitschaftsdienst. Die Telemedizin ergänzt das Behandlungsangebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Sitz- und Fahrdienst. Ziel ist es, Erkrankte mit hierfür in Frage kommenden Beschwerdebildern nach einem vorausgehenden medizinischen Ersteinschätzungsverfahren in einer telemedizinischen Beratung fallabschließend weiterzuhelfen oder den Patienten, wenn erforderlich, in eine nächste Versorgungsebene zu überführen.
Ab November 2025 führen wir den telemedizinischen Bereitschaftsdienst mit dem bisher tagsüber zur Verfügung stehenden telemedizinischen Angebot auf der neuen Plattform unter dem Label docdirekt zusammen.
Wie funktioniert die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst?
Patienten haben die Möglichkeit, sich über www.docdirekt.de, nach durchgeführter Ersteinschätzung mittels SmED, in die für ihre bestehenden Beschwerden passende Versorgungsebene steuern zu lassen.
Wird eine telemedizinische Patientenberatung empfohlen, haben die Patienten direkt die Möglichkeit sich – nach erfolgreicher Registrierung und Eingabe aller relevanten Daten – in das virtuelle Wartezimmer des Telemediziners zu begeben. Auch Patienten, die die 116117 kontaktieren, werden zukünftig von den Mitarbeitenden in der Servicestelle – nach vorausgehender Ersteinschätzung – an die Plattform docdirekt weitergeleitet.
Über docdirekt können Sie als Telearzt im ÄBD auf die Fälle zugreifen. Mit ein paar einfachen Klicks können Sie den direkten Kontakt zum Patienten herstellen. In (fast) allen Fällen ist eine Videokonsultation möglich. Sie entscheiden, ob Sie die telemedizinische Behandlung als Videosprechstunde, also mit Ton und Bild starten, oder ob Sie nur mit dem Patienten telefonieren möchten.
FAQs zum telemedizinischen Bereitschaftsdienst
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Teilnahmeberechtigt sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene und angestellte Ärzte aller Fachgruppen.
Kooperationsärzte können derzeit nicht am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen.
Die telemedizinische Patientenberatung wird von Montag bis Freitag im Zeitraum von 19 bis 23 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sowie 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) und an den festgelegten außerordentlichen Diensttagen von 9 bis 23 Uhr angeboten.
Ihr Aufenthaltsort muss eine geschützte Patientenberatung ermöglichen und den Datenschutz gewährleisten, sodass Sie die ärztliche Schweigepflicht wahren können. Sie benötigen zwingend eine stabile Internet- und Telefonverbindung.
Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse. Nach erfolgter Prüfung und einer Schulung für die Anwendungen über docdirekt erhalten Sie eine Bestätigung und den Zugang zum Dienstplan in BD-Online.
Die telemedizinischen Dienste sind grundsätzlich teilbar. Die Dienste können durch die Diensthabenden selbst in BD-Online geteilt werden.
Aktuell werden alle Dienste im Dienstplanungsprogramm BD-Online als „Freie Dienste“ eingestellt und können von den teilnehmenden Ärzten freiwillig übernommen werden. Eine Einteilung zu diesen Diensten durch die KVBW erfolgt derzeit nicht.
Eine Anrechnung der Teilnahme am telemedizinischen Bereitschaftsdienst auf die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen oder gebietsärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgt aktuell ebenfalls nicht.
Sobald die Zuordnung der Teilnehmenden durch die KVBW erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail. Der Dienstplan ist dann spätestens am nächsten Arbeitstag nach erfolgter Zuordnung im Dienstplanungsprogramm BD-Online für Sie einsehbar.
Sie melden sich auf der Plattform docdirekt dienstbereit. Eine weitere Dienstbereitmeldung bei der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH ist nicht notwendig.
Bei der Servicestelle wird medizinisches und nicht-medizinisches Fachpersonal eingesetzt.
Die Anrufe werden vom nicht-medizinischen Fachpersonal, sogenannte CallTaker, entgegengenommen. Diese übernehmen nicht-medizinische Anfragen (z. B. Auskünfte über Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen oder zu Notfallapotheken, Krankenhäusern). Falls erforderlich reicht der CallTaker die Anfrage an das medizinische Fachpersonal weiter.
Das medizinische Fachpersonal verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, z. B. als medizinische Fachangestellte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungs- und Notfallsanitäter und sind für das Ersteinschätzungsprogramm auf Grundlage der MPBetreibV geschult worden. Durch das medizinische Fachpersonal erfolgt eine Ersteinschätzung der Anrufenden. Die Patienten werden daraufhin in die passende Versorgungsebene zur passenden Versorgungszeit gesteuert.
Nein, alle telemedizinischen Patientenanfragen werden an die Plattform docdirekt übergeben und vom dort diensthabenden Arzt entgegengenommen. Sofern der pädiatrische telemedizinische Bereitschaftsdienst besetzt ist, werden Anfragen, die Patienten unter 18 Jahren betreffen, durch diesen versorgt.
Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch, erfolgt über die eingerichtete Prio-Rufnummer für Ärzte eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die den Fall an einen Arzt im Hausbesuch übergeben. Die docdirekt-Prio-Rufnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Diensterinnerung, die Sie über BD-Online erhalten. Diese können Sie ebenfalls bei Fragen zum Umgang mit der Plattform verwenden.
Falls sich im Rahmen der telemedizinischen Patientenberatung herausstellt, dass die Erkrankten selbstständig eine Bereitschaftspraxis aufsuchen sollten, können Sie diese auf den folgenden Link auf der KVBW-Webseite verweisen: www.kvbawue.de/bereitschaftspraxen
Auf dieser Seite befinden sich die Adressen und Öffnungszeiten aller Bereitschaftspraxen in Baden-Württemberg.
Ebenfalls stehen auf diesen Seiten Informationen über den 116117-Patientenservice für die Patienten bereit.
Sie sind nicht gezwungen, bei der Videosprechstunde Ihre Kamera anzuhaben – eine rein telefonische Beratung ist weiterhin möglich. Allerdings müssen Sie über Ihr Telefon auf die webbasierte Plattform zugreifen können. Demnach ist der Einsatz eines Smartphones künftig erforderlich. Sie können selbstverständlich auch ein Tablet oder einen Computer/Laptop nutzen, um auf die Anwendung zuzugreifen. In jedem Fall ist eine stabile Internetverbindung notwendig.
Die telemedizinische Patientenberatung unterliegt der ärztlichen Dokumentationspflicht. Aktuell nehmen Sie die Dokumentation und Abrechnung der im telemedizinischen Dienst erbrachten Leistungen über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem vor.
In den allermeisten Fällen werden Ihnen die Patientenstamm- und Versicherungsdaten über die Plattform zur Verfügung stehen. Um Ihnen die Abrechnung im Nachgang Ihres Dienstes zu erleichtern, werden Sie die Möglichkeit haben, die Daten im Rahmen eines Tätigkeitsprotokolls in einer PDF-Datei herunterzuladen. In manchem Fällen wird es allerdings auch weiterhin notwendig sein, dass Sie die Versicherungsdaten der Patienten für Ihre Abrechnung erfassen müssen.
Das nachträgliche Einlesen der Krankenversichertenkarte ist nicht erforderlich.
Es können sich über die 116117 nicht nur gesetzlich Versicherte beraten lassen bzw. Anruferanliegen werden unabhängig des bestehenden Versichertenstatus aufgenommen. Auch bspw. Privatversicherte können sich an die Servicestelle 116117 wenden und die telemedizinische Patientenberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen rechnen Sie in der Folge wie bei allen Privatversicherten mit einer Privatliquidation nach GOÄ ab.
Sollte keine Inanspruchnahme im telemedizinischen Bereitschaftsdienst durch einen GKV-Patienten erfolgen, müssen Sie einen Pseudo-Schein anlegen und zur Abrechnung bringen. Weitere Informationen finden Sie in unserem „Abrechnungsleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst“.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf das Honorarkonto der Vertragsarztpraxis, über die abgerechnet wird. Eine Vergütung auf ein separates Honorarkonto ist nicht möglich. Dies ist vor allem für in Vertragsarztpraxen Angestellte relevant, die am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen, da die Abrechnung und Vergütung über das Honorarkonto des Arbeitgebers erfolgt.
Im telemedizinischen Bereitschaftsdienst wird eine Förderung von 50 Euro pro Stunde gewährt, sofern das erzielte Honorar den Förderbetrag unterschreitet. Zusätzlich wird für den telemedizinischen Bereitschaftsdienst am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) eine anteilige Förderung gewährt. Sollte im gesamten telemedizinischen Bereitschaftsdienst keine Inanspruchnahme erfolgen, muss ein Pseudo-Schein zur Abrechnung gebracht werden. Nur so kann eine Förderung erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit, telemedizinische Dienste in BD-Online zu tauschen oder an andere Teilnehmende abzugeben. Daneben können die Diensthabenden im telemedizinischen Bereitschaftsdienst sich von anderen approbierten Ärzten vertreten lassen. Sie bleiben jedoch dafür verantwortlich, dass die Vertretung den Dienst ordnungsgemäß leistet. Im pädiatrischen telemedizinischen Dienst muss eine Vertretung durch Ärzte mit der gleichen Gebietsbezeichnung oder durch Ärzte im letzten Jahr der gebietsspezifischen Weiterbildung erfolgen.
Wichtig ist, dass auch der Vertreter an der Schulung zur docdirekt-Anwendung teilgenommen hat.
Sie als Diensthabender müssen sich bei einer Verhinderung rechtzeitig um eine geeignete Vertretung kümmern. Sofern dies nicht möglich ist, hat eine Mitteilung an die KVBW zu erfolgen. Allerdings bleibt der Dienstinhaber bis zur Dienstumverteilung über das Dienstplanungsprogramm „BD-Online“ dennoch für seinen Dienst verantwortlich.
Datenschutz auf Seiten des Patienten: Weisen Sie vor Beginn der telemedizinischen Patientenberatung den Erkrankten darauf hin, dass bei ihm räumlich anwesende Personen medizinische Inhalte zur Kenntnis nehmen könnten.
Datenschutz auf Seite des Arztes: Sie müssen natürlich Ihre ärztliche Schweigepflicht wahren.
Sie müssen, vor der Teilnahme am telemedizinischen Bereitschaftsdienst, prüfen, ob in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ein ausreichender Deckungsumfang vorhanden ist.
Sie sind zurzeit nicht dazu verpflichtet. Sofern die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind, können Sie gerne eRezepte und eAUs ausstellen.