im allgemeinen- und kinderärztlichen Bereitschaftsdienst
Die KVBW betreibt sowohl einen allgemein- als auch kinderärztlichen telemedizinischen Bereitschaftsdienst. Die Telemedizin ergänzt das Behandlungsangebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Sitz- und Fahrdienst. Ziel ist es, Erkrankte mit ausgewählten Beschwerdebildern nach einem vorausgehenden medizinischen Ersteinschätzungsverfahren in einer Telefonberatung weiterzuhelfen oder den Patienten, wenn erforderlich, in eine nächste Versorgungsebene zu überführen.
Der telemedizinische ärztliche Bereitschaftsdienst wird in enger Zusammenarbeit mit dem Team der Servicestelle 116117 durchgeführt. Nach einer medizinischen Ersteinschätzung durch das Team der Servicestelle erfolgt eine Vermittlung der Erkrankten an die telemedizinische Patientenberatung.
Wie funktioniert die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst?
Zu den Zeiten des telemedizinischen Bereitschaftsdienstes leitet die Servicestelle 116117 Patientenanliegen aus ganz Baden-Württemberg an den Telearzt weiter. Der telemedizinische Bereitschaftsdienst kontaktiert und berät die vermittelten Erkrankten telefonisch. Optimalerweise erfolgt eine abschließende Beratung, so dass eine Überführung an eine weitere Versorgungsebene nicht erforderlich ist.
Sollte nach Schilderung des Beschwerdebilds ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich werden, bestehen folgende Möglichkeiten:
Weiterleitung an die für den Erkrankten nächstgelegene allgemeine Bereitschaftspraxis bzw. – soweit vorhanden – an den gebietsärztlichen Bereitschaftsdienst.
Sofern aus medizinischen Gründen ein Hausbesuch benötigt wird, erfolgt eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die dann einen Hausbesuch organisiert.
FAQs zum telemedizinischen Bereitschaftsdienst
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Teilnahmeberechtigt sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene und angestellte Ärzte.
Kooperationsärzte können derzeit nicht am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen.
Die telemedizinische Patientenberatung wird von Montag bis Freitag im Zeitraum von 19 bis 23 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sowie 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) und an den festgelegten außerordentlichen Notfalldiensttagen von 9 bis 23 Uhr angeboten.
Ein konkreter Aufenthaltsort ist nicht vorgeschrieben. Sie benötigen aber zwingend eine stabile Telefonverbindung und Sie müssen die ärztliche Schweigepflicht wahren können. Ihr Aufenthaltsort muss also eine geschützte Patientenberatung über das Telefon ermöglichen und den Datenschutz gewährleisten.
Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zugang zum Dienstplan in BD-Online.
Die telemedizinischen Dienste sind grundsätzlich teilbar. Die Dienste können durch die Diensthabenden selbst in BD-Online geteilt werden.
Aktuell werden alle Dienste im Dienstplanungsprogramm BD-Online als „Freie Dienste“ eingestellt und können von den teilnehmenden Ärzten freiwillig übernommen werden. Eine Einteilung zu diesen Diensten durch die KVBW erfolgt derzeit nicht.
Eine Anrechnung der Teilnahme am telemedizinischen Bereitschaftsdienst auf die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen oder gebietsärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgt aktuell ebenfalls nicht.
Sobald die Zuordnung der Teilnehmenden durch die KVBW erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail. Der Dienstplan ist dann spätestens am nächsten Arbeitstag nach erfolgter Zuordnung im Dienstplanungsprogramm BD-Online für Sie einsehbar.
Sie melden sich bei der Servicestelle 116117 unter der Ihnen mitgeteilten Rufnummer an. Diese Rufnummer ist ausschließlich für den Kontakt zwischen den Diensthabenden und der Servicestelle vorgesehen. Geben Sie diese nicht nach außen weiter.
Bei der Servicestelle wird medizinisches und nichtmedizinisches Fachpersonal eingesetzt.
Die Anrufe werden vom nichtmedizinischen Fachpersonal, sogenannte CallTaker, entgegengenommen. Diese übernehmen nichtmedizinische Anfragen (z. B. Auskünfte über Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen oder zu Notfallapotheken, Krankenhäusern). Falls erforderlich reicht der CallTalker die Anfrage an das medizinische Fachpersonal weiter.
Das medizinische Fachpersonal verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, z. B. als medizinische Fachangestellte, Gesundheits- und Krankenpflegekraft, Sanitäts- und Rettungskraft. Durch das medizinische Fachpersonal erfolgt eine Ersteinschätzung der Erkrankten und danach ggf. eine Übergabe der Patientenanfrage an die telemedizinische Patientenberatung.
Die Servicestelle 116117 leitet Patientenanliegen aus ganz Baden-Württemberg an den telemedizinischen Bereitschaftsdienst weiter.
Nein, die Servicestelle 116117 übergibt alle telemedizinischen Patientenanfragen an den telemedizinischen Bereitschaftsdienst. Sofern der kinderärztliche telemedizinische Bereitschaftsdienst besetzt ist, werden Anfragen von Patienten unter 18 Jahren an diesen vermittelt.
Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch, erfolgt über die Ärzte-Hotline eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die dann einen Hausbesuch organisiert.
Falls sich im Rahmen der telemedizinischen Patientenberatung herausstellt, dass die Erkrankten selbstständig eine Bereitschaftspraxis aufsuchen sollten, können Sie diese auf den folgenden Link auf der KVBW-Webseite verweisen: www.kvbawue.de/bereitschaftspraxen
Auf dieser Seite befinden sich die Adressen und Öffnungszeiten aller Bereitschaftspraxen in Baden-Württemberg.
Derzeit müssen Sie keine Videosprechstunde anbieten. Das Angebot der Videosprechstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Überprüfung seitens der KVBW dient der Sicherstellung, dass diese Dienste ausschließlich von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin übernommen werden.
Die telemedizinische Patientenberatung unterliegt der ärztlichen Dokumentationspflicht. Aktuell müssen Sie die Dokumentation und Abrechnung der telemedizinischen Dienste über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem vornehmen. Hierzu müssen Sie alle abrechnungsrelevanten Patienten- und Versichertendaten selbstständig während des Telefonats erfassen und dokumentieren.
Auch Privatversicherte können sich an die Servicestelle 116117 wenden und die telemedizinische Patientenberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen rechnen Sie wie bei allen Privatversicherten mit einer Privatliquidation nach GOÄ ab.
Sollte keine Inanspruchnahme im telemedizinischen Dienst durch einen GKV-Patienten erfolgen, müssen Sie einen Pseudo-Schein anlegen und zur Abrechnung bringen. Weitere Informationen finden Sie in unserem „Abrechnungsleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst“.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf das Honorarkonto der Vertragsarztpraxis, über die abgerechnet wird. Eine Vergütung auf ein separates Honorarkonto ist nicht möglich. Dies ist vor allem für in Vertragsarztpraxen Angestellte relevant, die am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmen, da die Abrechnung und Vergütung über das Honorarkonto des Arbeitgebers erfolgt.
Im telemedizinischen Bereitschaftsdienst wird eine Förderung von 50 Euro pro Stunde gewährt, sofern das erzielte Honorar den Förderbetrag unterschreitet. Zusätzlich wird für den telemedizinischen Dienst am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) eine anteilige Förderung gewährt. Sollte im gesamten telemedizinischen Dienst keine Inanspruchnahme erfolgen, muss ein Pseudo-Schein zur Abrechnung gebracht werden. Nur so kann eine Förderung erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit, telemedizinische Dienste in BD-Online zu tauschen oder an andere Teilnehmende abzugeben. Daneben können die Diensthabenden im telemedizinischen Bereitschaftsdienst sich von anderen approbierten Ärzten vertreten lassen. Sie bleiben jedoch dafür verantwortlich, dass die Vertretung den Dienst ordnungsgemäß leistet. Im kinderärztlichen telemedizinischen Dienst muss eine Vertretung durch Ärzte mit der gleichen Gebietsbezeichnung oder durch Ärzte im letzten Jahr der gebietsspezifischen Weiterbildung erfolgen.
Sie als Diensthabender müssen sich bei einer Verhinderung rechtzeitig um eine geeignete Vertretung kümmern. Sofern dies nicht möglich ist, hat eine Mitteilung an die KVBW oder an die Leitstelle zu erfolgen.
Datenschutz auf Seiten des Patienten: Weisen Sie vor Beginn der telemedizinischen Patientenberatung den Erkrankten darauf hin, dass bei ihm räumlich anwesende Personen medizinische Inhalte zur Kenntnis nehmen könnten. Damit diese noch einmal darüber nachdenken, ob sie nicht doch lieber allein mit dem Arzt sprechen wollen.
Datenschutz auf Seite des Arztes: Sie müssen natürlich Ihre ärztliche Schweigepflicht wahren.
Sie müssen, vor der Teilnahme am telemedizinischen Bereitschaftsdienst, prüfen, ob in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ein ausreichender Deckungsumfang vorhanden ist.