Praxisabgabe
Übergabe an einen Nachfolger
Wenn Sie sich als Arzt oder Psychotherapeut zur Ruhe setzen möchten, suchen Sie einen Nachfolger, der Ihre Praxis, Ihr Personal und Ihre Patienten übernimmt. Das ist angesichts des Nachwuchsmangels nicht immer einfach.
Praxisübergabe in offenen oder gesperrten Planungsbereichen
Praxen in offenen Planungsgebieten, können ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren an einen Nachfolger übergeben werden. In Gebieten mit Zulassungsbeschränkung kann der Praxisinhaber seine Praxis nur im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens Nachfolger übergeben, nachdem der Zulassungsausschuss die Ausschreibung genehmigt und den geeignetsten Bewerber ausgewählt hat. Eine Übersicht der offenen und gesperrten Planungsbereiche in Baden-Württemberg für Ihre Fachgruppe finden Sie unter Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?
Gesperrter Planungsbereich
- Antrag auf Nachbesetzung beim Zulassungsausschuss stellen
- Ausschreibungsentscheidung und Ausschreibung auf der KV-Homepage abwarten
- Bewerbung möglicher Nachfolger um den ausgeschriebenen Praxissitz innerhalb der Ausschreibungsfrist bei der KVBW, Übernahmeverhandlungen mit den Bewerbern
- Zulassungsantrag des Nachfolgers beim Zulassungsausschuss
- Zulassungsverzicht beim Zulassungsausschuss beantragen
Zulassungsausschuss entscheidet
Die KV darf einen Praxissitz erst ausschreiben, wenn der Zulassungsausschuss die Nachbesetzung befürwortet hat. Der Zulassungsausschuss prüft, ob die Fortführung der Praxis für die Versorgung erforderlich ist. Die Prüfung entfällt, wenn ein privilegierter Bewerber die Nachfolge antreten möchte: der Ehe- oder Lebenspartner (im Sinne LPartG), ein Kind, ein dauerhaft angestellter gebietsgleicher Arzt oder der Praxispartner. Unser Leitfaden „Praxisaufkauf – nein danke“ stellt die gesetzlichen Regelungen kompakt und verständlich dar.
Offener Planungsbereich
- Keine Ausschreibung erforderlich.
- Nachfolger beantragt die Zulassung beim Zulassungsausschuss
Nachfolgersuche: Eigeninitiative gefragt
Natürlich können Sie parallel zum offiziellen Ausschreibungsverfahren durch die KV eigeninitiativ einen Nachfolger zur Fortführung der Praxis suchen, beispielsweise über
- unsere kostenlose Online-Börse »
- unsere Niederlassungsberater
- persönliche Kontakte zu Kollegen oder Kliniken
- einen Praxisvermittler
- Anzeigen in der Fachpresse
Praxiswert bestimmen
Service der KVBW rund um die Praxisabgabe
Abgabewilligen Ärzten und Psychotherapeuten empfehlen wir, sich etwa ein bis zwei Jahre vor der geplanten Praxisabgabe an unsere Niederlassungsberater zu wenden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Empfehlungen und Tipps zur Abgabe und Übernahme einer Praxis bietet Band 2 unserer Buchreihe Beratungsservice für Ärzte. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie auch im Seminar „Praxis sucht Nachfolger“ unserer Managament Akademie.